Analyse: Strom-Netzentgelte steigen bundesweit um 10 Prozent Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 17. Oktober 2016 Überhöhte Gebühren sind Kostentreiber der Energiewende (WK-intern) - Zum Jahreswechsel steigen die Gebühren für den Stromtransport um rund 10 Prozent. Einem Durchschnittshaushalt entstehen so Mehrkosten von 23 Euro netto im Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Energie- und IT Unternehmen LichtBlick vorgelegte Analyse der Netzentgelte 25 großer regionaler Netzbetreiber. Damit steigen die Leitungsgebühren für die Verbraucher erneut deutlich stärker als die EEG-Umlage. Nach der LichtBlick-Analyse erhöhen 20 der 25 untersuchten Netzbetreiber zum 1. Januar 2017 ihre Gebühren. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt im nächsten Jahr 273 Euro netto für Netzgebühren – hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Die Netzentgelte machen mehr
Gutachten des ifo Instituts: Einfrieren der EEG-Umlage rechnerisch möglich Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 16. Oktober 2016 Neue Ifo-Studie: Einfrieren der EEG-Umlage rechnerisch möglich durch "Streckungsfonds" (WK-intern) - Die EEG-Umlage könnte bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde eingefroren werden, wenn die Finanzierungslücken durch Kreditaufnahme eines „Streckungsfonds“ bis 2028 ausgeglichen würden. In den Jahren nach 2028 könnten überschüssige Einnahmen aus der eingefrorenen EEG-Umlage verwendet werden, um den Fonds bis zum Jahre 2038 vollständig zu tilgen. Das geht hervor aus einem Gutachten des ifo Instituts für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, das am Freitag veröffentlicht wurde. „Ein Einfrieren der EEG-Umlage ist rechnerisch denkbar; ob die Politik diese Glättung der Umlage und Verschiebung von Lasten in die Zukunft will,
Mittelstand zeigt Mehrkosten durch EEG-Umlage 2017 auf Mitteilungen Verbraucherberatung 14. Oktober 2016 enPORTAL EEG-Kostenanalyse: Portalbetreiber stellt neue Ökostrom-Umlage von 6,880 Cent/kWh ein und ermöglicht transparente Kostenübersicht (WK-intern) - Die Erhöhung der EEG-Umlage 2017 auf 6,880 Cent je Kilowattstunde führt bei energieintensiven Industrie- und Gewerbeunternehmen aus dem Mittelstand erneut zu höheren Stromausgaben. Wie viel Mehrkosten mittelständische Unternehmen im neuen Kalenderjahr zu zahlen haben, hat der Portalbetreiber enPORTAL in einer eigenen EEG-Kostenanalyse Mittelstand ermittelt und für idealtypische Kunden mit einem Verbrauch von 1, 5, 12 und 30 GWh1 ausgewertet. Der neue Wert der Ökostrom-Umlage ist ab sofort auch im Onlineportal für alle Energiekunden hinterlegt. Energieeinkäufer sehen auf einen Blick, welche zusätzlichen Energiekosten mit dem Anstieg der EEG-Umlage
UN-Konferenz Habitat III muss aufzeigen, wie Städte nachhaltig werden Ökologie Verbraucherberatung 14. Oktober 2016 Am Montag beginnende Konferenz kann wichtige Beiträge für die Umsetzung der Globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) im urbanen Raum liefern. (WK-intern) - Konkrete Impulse für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) erhofft sich die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch von der UN-Konferenz Habitat III im ecuadorianischen Quito. Von Montag bis Donnerstag kommen die UN zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder zu dieser Weltkonferenz für Siedlungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung zusammen. "Städte sind mit Blick auf den Klimawandel in dreifacher Hinsicht von besonderer Bedeutung: Erstens werden dort drei Viertel der globalen Treibhausgase ausgestoßen, zweitens sind sie
Versteckte Kosten: Neue Studie errechnet „Konventionelle-Energien-Umlage“ Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 14. Oktober 201613. Oktober 2016 Kohle, Atom und Gas kommen Verbraucher anderthalb mal teurer als EEG-Umlage (WK-intern) - Stromkunden müssten 2017 auf jede verbrauchte Kilowattstunde eine „Konventionelle-Energien-Umlage“ von bis zu 10,8 Cent zahlen, wenn die versteckten Kosten für Kohle, Atom und Gas in den Strompreis eingerechnet würden. Das hat das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy berechnet. Laut der Kurzanalyse des FÖS summieren sich staatliche Fördergelder und gesellschaftliche Folgekosten für konventionelle Energieträger wie Kohle und Atom im kommenden Jahr voraussichtlich auf bis zu 38 Milliarden Euro. Diese Mehrkosten konventioneller Energiequellen liegen damit etwa anderthalb mal so hoch wie die Förderung für erneuerbare Energien, die
7,8 Prozent mehr: Ab 1. Januar 2017 gelten in Hamburg neue Netzentgelte Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 13. Oktober 2016 Stromnetz Hamburg GmbH veröffentlicht die voraussichtlichen Entgelte für 2017 (WK-intern) - Die voraussichtlich ab 1. Januar 2017 gültigen Netzentgelte für Hamburger Stromkunden sind seit dem 12. Oktober 2016 veröffentlicht. Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden von der Stromnetz Hamburg GmbH gegenüber allen in Hamburg tätigen Stromlieferanten (über 400) gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich rund 25 Prozent des Strompreises aus und setzen sich aus den Kosten für Betrieb, Erhalt, Modernisierung, Ausbau des Hamburger Verteilungsnetzes, Betrieb der Zähler sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH zusammen. Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetztes sind die Entgelte für das kommende Jahr spätestens bis
Verbraucherstudie prüft deutschlandweit Stromanbieter in vier Kategorien Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Oktober 2016 envitra ist sehr gut bei Kundenservice und Internetauftritt (WK-intern) - In einer groß angelegten Verbraucherstudie hat die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH (DtGV) deutschlandweit 101 Stromanbieter in vier Kategorien geprüft. Erlenbach. Insgesamt wurden mehr als 1 Millionen Tarifdaten ausgewertet. Schon das dritte Jahr in Folge untersucht die DtGV zusammen mit N24 die Preise, den Service, die Tarifoptionen sowie den Internetauftritt. Bei der Hälfte der Kategorien hat die Marke „envitra“ ein „sehr gut“ erhalten. Die DEG überzeugte die Tester mit ihrem Kundenservice und bekam dafür die Note 1,1. Um die Note zu ermitteln, hat das Team der DtGV jeden der 101 Stromanbieter jeweils fünf
Campact, foodwatch und Mehr Demokratie zu CETA/Bundesverfassungsgericht Ökologie Verbraucherberatung 13. Oktober 2016 Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. (WK-intern) - Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen: Jörg Haas von Campact: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in
Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Oktober 2016 TÜV SÜD Whitepaper zur Datenschutz-Grundverordnung (WK-intern) - Die wachsende Globalisierung und die daraus entstehenden internationalen Verflechtungen in Europa machen es sinnvoll und notwendig, das Datenschutzrecht in Europa zu harmonisieren. Dafür wurde die Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO geschaffen. Die darin festgeschriebenen Regelungen werden ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anwendbares Recht und damit auch für alle Unternehmen in Deutschland Gültigkeit haben. Was das für Auswirkungen hat, beleuchten die Datenschutzexperten von TÜV SÜD in einem neuen Whitepaper. Das bislang geltende nationale Datenschutzrecht wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird durch die neue EU-Verordnung in den grundlegenden Bereichen ersetzt. An einigen Stellen beinhaltet die EU DSGVO
Neuer Photovoltaik-Marktwertatlas optimiert die Direktvermarktung von Sonnenstrom Solarenergie Verbraucherberatung 11. Oktober 201611. Oktober 2016 Die Erlösdifferenzen von Photovoltaikanlagen in der EEG-Direktvermarktung haben zunehmende Bedeutung für die wirtschaftliche Optimierung von PV-Projekten. (WK-intern) - Dies gilt sowohl für die kosteneffiziente Vermarktung der Stromproduktion durch den Direktvermarkter als auch für die Projektbewertung durch Entwickler, Anlagenbetreiber und Finanzierer. Wie hoch die Mehrerlöschancen oder Mindererlösrisiken für jeden individuellen PV-Anlagenstandort in Deutschland sind, lässt sich mit dem neuen PV-Marktwertatlas von enervis nun direkt online ermitteln. Damit steht das Bewertungsinstrument „Marktwertatlas“, welches in der Windenergiebranche bereits etabliert ist, ab sofort auch für Photovoltaik zur Verfügung. Der PV-Marktwertatlas von enervis zeigt flächendeckend für ganz Deutschland die Differenzen spezifischer Anlagenstandorte zum bundesweiten Marktwert für Photovoltaik in Euro
bne-Studie zeigt wie man die EEG-Umlage sinnvoll und „Verbraucherfreundlich“ senken kann Erneuerbare & Ökologie Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 11. Oktober 2016 bne-Studie: Änderung der EEG-Umlagebasis bringt Sektorkopplung voran (WK-intern) - Die hohe Belastung allein des Strompreises mit Abgaben und Umlagen ist ein wesentliches Hemmnis für die Ausweitung der Energiewende auf den Wärme- und Verkehrssektor. Ein Gutachten des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des bne zeigt, dass die EEG-Umlage auf dem Strompreis deutlich sinken könnte, wenn der Ausbau der Erneuerbaren auch über den Verbrauch fossiler Energieträger mitfinanziert wird. „Wenn wir die Basis der EEG-Umlage verbreitern, könnten wir einen deutlichen Impuls für die Sektorkopplung und damit für das Gelingen der Energiewende geben“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Im kommenden Jahr ist erneut mit einem deutlichen Anstieg
CETA: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eil-Anträge gegen vorläufige Anwendung Ökologie Verbraucherberatung 10. Oktober 2016 Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über mehrere Eil-Anträge, die sich gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA richten. (WK-intern) - Am Donnerstag (13. Oktober) will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits seine Entscheidung verkünden. Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung am Mittwoch werden die Eil-Anträge aus vier Verfassungsbeschwerden sowie einer Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke sein. So haben die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie eine einstweilige Anordnung gegen die so genannte vorläufige Anwendung von CETA beantragt (AZ: 2 BvR 1823/16). Durch die vorläufige Anwendung würde das Abkommen bereits lange vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag Gültigkeit erlangen.