Verfassungsbeschwerde: Sachsen-Anhalt öffnet Wälder für Windkraftanlagen und Windparks Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. Februar 2024 Werbung Sachsen-Anhalt streicht das Verbot von Windrädern in Wäldern (WK-intern) - Änderung des Waldgesetzes - Forstminister*in Schulze: „Das bedeutet nicht, dass in jedem Wald uneingeschränkt Windräder gebaut werden dürfen.“ Auf Grund einer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 27. September 2022 den generellen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen im Landeswaldgesetz des Landes Thüringen für verfassungswidrig erklärt. Infolgedessen ist auch Sachsen-Anhalt verpflichtet, eine Anpassung des Landeswaldgesetzes vorzunehmen. Einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes hat das Kabinett zugestimmt. Der Vorschlag zur verfassungskonformen Änderung der Gesetzeslage wird nun dem Landtag zugeleitet. Konkret sieht der Vorschlag die Streichung von Satz 3 des § 8 Abs. 1
Verfassungsbeschwerde eingereicht: Erlösabschöpfung ist eine unzulässige Sonderabgabe Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Geothermie Ökologie Solarenergie Windenergie 12. März 2023 Werbung LichtBlick fordert die Bundesregierung dazu auf, die Erlösabschöpfung mit sofortiger Wirkung zu beenden (WK-intern) - LichtBlick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Es handele sich um eine "unzulässige Sonderabgabe", heißt es in der Beschwerdeschrift der renommierten Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen. Dazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: "Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen. Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte
Bundesverfassungs/grundgesetz-gericht erklärt Windanlagen zur Bundesverfassungsangelegenheit Behörden-Mitteilungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. November 202212. November 2022 Werbung Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten Gesetz formell verfassungswidrig Fehlende Landes-Gesetzgebungskompetenz für Bodenrecht Bundesverfassungs/grundgesetz-gericht: Damit sind die Länder hier von der Gesetzgebung ausgeschlossen Landesgesetzgeber können nur wegen Naturschutz, Landschaftspflege, ökologischer Funktion, Lage oder Schönheit ihre Wälder schützen! (WK-intern) - Windenergieanlagen im Wald Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungs/grundgesetz-gerichts entschieden, dass § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Erster Senat Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale) BVRin Prof. Dr. Baer, LL.M. (Michigan) BVRin Prof. Dr. Britz BVRin Dr. Ott BVR Dr. Christ BVR Prof. Dr. Radtke BVRin Prof. Dr. Härtel BVR Prof. Dr. Wolff Diese Vorschrift verbietet ausnahmslos
EuGH sieht Paralleljustiz in CETA als unproblematisch – Jetzt ist die Politik am Zuge Aktuelles Verbraucherberatung 30. April 2019 Werbung Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Schiedsgerichtssystem in CETA als unproblematisch eingestuft hat, ist der Vertrag nach Einschätzung des Vereins Mehr Demokratie noch keineswegs in trockenen Tüchern. (WK-intern) - „Nach der juristischen Entscheidung ist die Politik wieder am Zuge“, sagt Roman Huber, Bundesvorstand von Mehr Demokratie. „CETA muss noch in 16 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland steht außerdem noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.“ Der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen Schiedsgerichte und undemokratische Handelsabkommen werde auf jeden Fall weitergehen. So hat Mehr Demokratie gemeinsam mit dem Bündnis gerechter Welthandel einen Aufruf gegen Konzernklagerechte gestartet, den bereits mehr als eine halbe Million Menschen unterstützen. Grundsätzlich stellen
Bundesverfassungs-Gericht bescheinigt Erkenntnisvakuum bei Genehmigungsbehörden von Windkraftanlagen Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 30. November 201830. November 2018 Werbung Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft (WK-intern) - Stößt die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit die plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zugrunde zu legen. Diese Einschränkung der Kontrolle folgt hier - anders als bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe - nicht aus einer der Verwaltung eingeräumten Einschätzungsprärogative und bedarf nicht eigens gesetzlicher Ermächtigung. Auf dieser Grundlage hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss zwei Verfassungsbeschwerden von Windkraftunternehmen als
wpd reicht Verfassungsbeschwerde gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz ein Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 29. September 2017 Werbung Der Bremer Projektierer wpd hat heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingereicht, die das wpd-offshore-Projekt Kaikas entschädigungslos von zukünftigen Ausschreibungen ausschließen. (WK-intern) - Das in der deutschen Nordsee gelegene Projekt Kaikas wurde 2013 mit 80 Windenenergieanlagen genehmigt, kann aber derzeit nicht umgesetzt werden, da es als einziges genehmigtes Projekt mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetz von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird. Die von Prof. Dr. Marcus Dannecker aus der Kanzlei Gleiss Lutz entworfene 150 seitige Verfassungsbeschwerde sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), die Berufs- und die Eigentumsfreiheit (Art. 12 und
Erneute Klarstellung: Jeder Mitgliedstaat muss CETA einseitig kündigen können Ökologie Verbraucherberatung 13. Januar 201713. Januar 2017 Werbung CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus (WK-intern) - Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EU-Kommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungskonform ist, muss das Gericht noch treffen. Mehrere Klägerparteien, darunter auch das von 125.000 Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde-Bündnis „Nein zu CETA“, das von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact getragen wird, hatten moniert, dass
Campact, foodwatch und Mehr Demokratie zu CETA/Bundesverfassungsgericht Ökologie Verbraucherberatung 13. Oktober 2016 Werbung Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. (WK-intern) - Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen: Jörg Haas von Campact: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in
CETA: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eil-Anträge gegen vorläufige Anwendung Ökologie Verbraucherberatung 10. Oktober 2016 Werbung Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über mehrere Eil-Anträge, die sich gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA richten. (WK-intern) - Am Donnerstag (13. Oktober) will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits seine Entscheidung verkünden. Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung am Mittwoch werden die Eil-Anträge aus vier Verfassungsbeschwerden sowie einer Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke sein. So haben die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie eine einstweilige Anordnung gegen die so genannte vorläufige Anwendung von CETA beantragt (AZ: 2 BvR 1823/16). Durch die vorläufige Anwendung würde das Abkommen bereits lange vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag Gültigkeit erlangen.
Verfassungsbeschwerde gegen CETA-Abkommen Ökologie Verbraucherberatung 4. August 2016 Werbung Ein Bündnis aus den Organisationen Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie hat 100.000 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) gesammelt. (WK-intern) - Somit ist „Nein zu CETA“ schon jetzt die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit der Klage will das Bündnis prüfen lassen, ob das CETA-Abkommen und seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind (s. EU-Umweltnews vom 7. Juli 2016). „CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Professor Bernhard
In Schleswig-Holstein haben die Anwohner kein Mitspracherecht über Windanlagen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Januar 201619. Januar 2016 Werbung Bei dem Landesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Tremsbüttel-Röst gegen das im letzten Jahr vom Landtag beschlossene Windkraft-Moratorium (§ 18 Abs. 2, 3, § 18a Abs. 1 LPlG in der Fassung vom 22.05.2015) eingegangen. (WK-intern) - Das Gericht prüft die Beschwerde unter dem Az. LVerfG 3/15. Informationen zum Windkraft-Moratorium: https://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/32/debatten/12.html Eine etwas merkwürdige Angelegenheit ist auch die Zahlung für Landwirte, auf deren Grundstück eine Windanlage gebaut wird oder auch schon steht. Der Landwirt wird für jede Anlage mit ca. 70.000 Euro "entschädigt". Fällt der Schatten der Windanlage auf ein Nachbar-Acker, -Weide, ... bekommt dieser Landwirt auch eine Entschädigung. Steht jedoch ein Wohnhaus mit Grundstück in
Verfassungsbeschwerde durch Brandenburger Landwirt gegen das EEG 2014 Bioenergie 21. August 201520. August 2015 Werbung Verstoß gegen das Grundrecht durch fehlende Übergangsvorschriften für baurechtlich genehmigte Biogasanlagen (WK-intern) - Mit der Novellierung des EEG 2014 verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz mit dem EEG 2014, so dass Landwirten nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe übrig bleibt. Berlin - Das EEG 2014 ist erst ein Jahr alt und die Bilanz fällt verheerend aus. Familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe, die auf den Gesetzgeber vertraut und Bioenergieprojekte bis dahin erfolgreich umgesetzt haben, stehen am Rande ihrer Belastungsgrenze. Aus diesem Grund wurde im Mai 2015 die erste Verfassungsklage durch eine Biogasanlage in Baden Württemberg in Karlsruhe eingereicht. Eine weitere Klage erfolgte nun