3. Ausschreibungsrunde: Gesunkener Zuschlagswert in der dritten Photovoltaik-Freiflächenausschreibung Behörden-Mitteilungen Solarenergie 6. Januar 2016 Homann: "Erfreulich intensiver Wettbewerb um die Förderung" (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass der Zuschlagswert der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 8,00 ct/kWh beträgt. "Der nunmehr erzielte Zuschlagswert liegt deutlich unter dem Wert der zweiten Runde. Daran zeigt sich der starke Wettbewerb um die Förderung von Freiflächenanlagen. Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben, auch Privatpersonen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Wir werden genau beobachten, ob die Anlagen zu diesem Förderniveau auch tatsächlich gebaut werden." Förderbetrag erneut im Einheitspreisverfahren ermittelt Der Zuschlagswert in der dritten Ausschreibungsrunde ist niedriger als der in der zweiten Runde erzielte Wert von
EEX Handelsergebnisse im Dezember 2015 Behörden-Mitteilungen 5. Januar 20164. Januar 2016 EEX verzeichnet starke Zuwächse am Strom-Terminmarkt und im CO2-Sekundärhandel (WK-intern) - Im Dezember 2015 hat die European Energy Exchange (EEX) am Strom-Terminmarkt ein Volumen von 233,6 TWh erzielt, was einem Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht (Dezember 2014: 205,1 TWh). Am Strom-Terminmarkt für Spanien (4,4 TWh) und die Schweiz (1,0 TWh) wurde jeweils das höchste Volumen seit dem Start dieser Produkte gehandelt. Darüber hinaus wurden erstmals Optionen auf italienische Strom-Futures an der EEX registriert. Im Gesamtvolumen am Strommarkt sind 148,3 TWh enthalten, die an der EEX zum Clearing registriert wurden. Clearing und Abwicklung aller Geschäfte erfolgte durch die European Commodity Clearing
Umweltbundesamt Österreich veröffentlicht Vorläufige Feinstaubbilanz 2015 Behörden-Mitteilungen Ökologie 4. Januar 2016 Die Feinstaub-Belastung des Jahres 2015 lag aufgrund des sehr warmen Wetters in den Wintermonaten deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre. (WK-intern) - In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg war 2015 das bisher am niedrigsten belastete Jahr seit 2002, dem Beginn der flächendeckenden Messungen in Österreich. Im Burgenland, in Kärnten, der Steiermark und Tirol war 2015 das Jahr mit der zweitniedrigsten Belastung (nach 2014). Das zeigen die vorläufigen Daten der Bundesländer und des Umweltbundesamtes. Der wesentlichste Faktor für die niedrige Belastung war (wie schon 2014) das – im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt – sehr warme Wetter in allen Wintermonaten (Jänner bis März
Energiejahr 2016: Neuerungen Anfang Januar Behörden-Mitteilungen 2. Januar 2016 Die Energieeffizienz geht in die Praxis, der Vorrang für Erdkabel wird verankert und die Kraft-Wärme-Kopplung wird stärker gefördert. (WK-intern) - Diese und viele andere Neuregelungen gelten vom 1. Januar an: Neustarts im Bereich Energieeffizienz Im Gebäudebereich Start Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Am 1. Januar 2016 startet das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) mit den Förderkomponenten "Heizungs- und Lüftungspaket". Ziel ist es, neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über 3 Jahre zur Verfügung. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten für ihre Investition Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse. 01.01.2016 Effizienzlabel für Heizungen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
Vermeidung bürokratischer Lasten durch verbindlichen KMU-Test-Leitfaden Behörden-Mitteilungen 2. Januar 2016 Auf Initiative des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau den "Leitfaden zur Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung" (PDF: 74 KB) (kurz: KMU-Test-Leitfaden) beschlossen. (WK-intern) - Dieser enthält konkrete Vorgaben zur Bestimmung und Vermeidung von Bürokratiekosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der KMU-Leitfaden gilt ab 1. Januar 2016. Ab dem Jahreswechsel führen die Bundesressorts somit die verbindliche, systematische Gesetzesfolgenabschätzung für alle neuen Gesetz- und Verordnungsentwürfe mit signifikanter Bürokratiekostenrelevanz für KMU durch. Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: "Mit dem KMU-Test-Leitfaden verfolgt die Bundesregierung eine Doppelstrategie. Wir stärken die Kostentransparenz im Rechtsetzungsprozess und vermeiden unnötige
Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden nicht abgesenkt Behörden-Mitteilungen Solarenergie 30. Dezember 2015 Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. März 2016 nicht gekürzt werden. (WK-intern) - Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.419 Megawatt mehr als 900 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau
Mehr Transparenz bei Produktprüfungen sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen Behörden-Mitteilungen 29. Dezember 2015 Gabriel: Mehr Transparenz bei Produktprüfungen sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen und fördert Verbrauchervertrauen (WK-intern) - Im Januar 2016 startet das Bundeswirtschaftsministerium das NAPE-Projekt "Unterstützung der Marktüberwachung". In diesem Projekt wird die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ab Januar 2016 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums Labortests bei energieeffizienten Produkten durchführen lassen. Hiermit soll die Transparenz bei Produktprüfungen verbessert und so das Vertrauen der Verbraucher in die Produktangaben zum Energieverbrauch oder zur Energieeffizienz gestärkt werden. Konkret sollen die Prüfmethoden für energieeffiziente Produkte weiterentwickelt und auf Schwachstellen untersucht werden. Auch wird die BAM eng mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder zusammenarbeiten sowie ihre Erkenntnis auf europäischer Ebene einbringen. Der
Einbau von Smart Metern: Wahlfreiheit statt Zwang Behörden-Mitteilungen 27. Dezember 201527. Dezember 2015 Oliver Kumbartzky: Wahlfreiheit statt Zwang / In seiner Rede zu TOP 21 (Kein Einbau von „Smart Metern“) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky (WK-intern) - „Die FDP-Landtagsfraktion stimmt dem vorliegenden Antrag der Piraten zu. Der Einbau von intelligenten Stromzählern und intelligenten Messsystemen sollte aus unserer Sicht auf freiwilliger Basis geschehen. Es geht hier um Datenschutz, um Verbrauchersouveränität und um die Energiekosten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bringt es in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf den Punkt: Smart Meter sind teuer und bringen fast keine Vorteile für Verbraucher. Zudem leistet die digitale Messung des Stroms bei Kleinverbrauchern auch keinen Beitrag zur Energiewende. Die Bundesnetzagentur
GRÜNE gegen Zwangseinbau von Smart-Metern Behörden-Mitteilungen Mecklenburg-Vorpommern 27. Dezember 2015 Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat sich der Landtag mit einem aktuellen Gesetzes-Vorhaben der Bundesregierung zur Smart-Metering Technologie befasst. (WK-intern) - Haushalten soll ab einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr die Installation dieser neuartigen Stromzähler vorgeschrieben werden. Diese sollen den zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs im 15-Minuten-Takt festhalten. Darüber hinaus soll eine Fernübertragung der Verbrauchswerte mithilfe intelligenter Messsysteme eingebaut werden dürfen. Für Haushalte mit einem geringeren Verbrauch besteht zwar keine Einbaupflicht, aber Vermieter können über die Ausstattung ihrer Liegenschaften mit intelligenten Messsystemen entscheiden. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung der Mieter ist bisher nicht vorgesehen, die Kosten dafür
Hendricks gibt weitere drei Millionen Euro für Zukunftsfonds Asse frei Behörden-Mitteilungen 27. Dezember 2015 Die Region rund um die Schacht-Anlage Asse II erhält weitere Fördermittel des Bundes. (WK-intern) - Nach erstmaliger Zahlung Ende 2014 gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die zweite jährliche Tranche in Höhe von drei Millionen Euro zur Auszahlung an die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ frei, eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Dieser Nachfolgestiftung der „Zukunftsfonds Asse gGmbH“ ermöglicht der Bund damit eine umfangreiche finanzielle Förderung der Region. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Rückholung der radioaktiven Abfälle und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II werden eine gewaltige Herausforderung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sein. Mit dem „Assefonds“ trägt der Bund diesem Umstand insbesondere mit Blick auf die
BSH dankt der Hamburgischen Bürgerschaft für langjährige ATAIR-Patenschaft Behörden-Mitteilungen 22. Dezember 2015 Die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Monika Breuch-Moritz, bedankt sich mit einem Bild des BSH-Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffs ATAIR bei der Hamburgischen Bürgerschaft für die langjährige Patenschaft seit 1989 (WK-intern) - Jährlich trifft die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, die Schiffsbesatzung der ATAIR, um ein Patengeschenk zu überreichen. In diesem Jahr bekam sie im Gegenzug auch ein Geschenk vom BSH: ein Bild der ATAIR in einem in BSH-Handarbeit gefertigten Metallrahmen. Im Beisein von Kapitän Ulrich Klüber berichteten Taucher der ATAIR-Besatzung bei dem Weihnachtstreffen von ihrem Alltag auf See: von engen Tauchfenstern in Tidegewässern bei den Wartungsfahrten des marinen Umweltmessnetzes
Private Anbieter übernehmen Zertifizierung von Schiffsausrüstungen Behörden-Mitteilungen 22. Dezember 201521. Dezember 2015 BSH beendet seine Tätigkeit als Zertifizierungstelle BSH-CERT für Schiffsausrüstungen und ist weiterhin Ideengeber für Forschungen bei maritimen Technologien (WK-intern) - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellt nach 17 Jahren und über 4700 Zulassungen seine Arbeit als Benannte Stelle zum 31. Dezember 2015 ein. Damit gibt das BSH als Behörde eine Aufgabe ab, für die sich private Anbieter am Markt etabliert haben. Gemäß der Schiffsausrüstungsrichtlinie (Maritime Equipment Directive 96/98/EG – MED) hat BSH-CERT seit 1. Januar 1999 in einem jährlichen Zyklus die Produktionsstätten von Funk- und Navigationsgeräten weltweit durch Audits überwacht. Dafür sind die Mitarbeiter von BSH-CERT im Auftrag der Hersteller