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Fachverband spricht sich für fair geregelte Bürgerbegehren zu Sach- und Personenfragen aus

PB: Der "Deutsche Bundtag besetzt noch das kaiserliche Reichstagsgebäude" gut zu erkennen das Leitmotiv des Kaiserreiches: DEM DEUTSCHEN VOLKE / ©: Deutscher Bundestag, Ein weiterer Leitspruch auf jeder Münze aus dem Kaiserreich: "Gott mit uns"
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Mehr Demokratie zur Abwahl in Frankfurt:

(WK-intern) – Gewählte sollten auch abgewählt werden können

Elf Bundesländer kennen Abwahl-Bürgerentscheide

„Wer durch die Bürgerinnen und Bürger in ein Amt gewählt wurde, sollte auch von ihnen abgewählt werden können“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie angesichts der Abwahl des Oberbürgermeisters von Frankfurt a.M., Peter Feldmann, am gestrigen Sonntag (06.11.).

„Natürlich müssen Abwahlbegehren gut begründet sein. Im Vergleich zu Bürgerbegehren über Sachthemen, bei denen wir hohe Hürden ablehnen, sind bei Begehren zu Personen höhere Hürden üblich und angemessen“, ergänzt Beck.

Derzeit ist in elf Bundesländern die Abberufung von Bürgermeistern oder Bürgermeisterinnen per Bürgerentscheid möglich. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen kann diese von der Bevölkerung direkt per Unterschriftensammlung ausgelöst werden. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt wird ein Abwahl-Entscheid durch eindeutige Mehrheiten im Gemeinderat ausgelöst. „Mehr Demokratie tritt dafür ein, dass die Menschen in der Gemeinde selbst bestimmen können, wann sie ein Abwahl-Begehren für notwendig halten. Sonst besteht die Gefahr, dass Abwahlverfahren zum Instrument der Parteipolitik werden“, erklärt Beck.

Mehr als 200.000 Menschen und damit rund 95 Prozent der Abstimmenden hatten gestern für die Abwahl Feldmanns gestimmt – das entspricht rund 40 Prozent aller Wahlberechtigten in Frankfurt. Damit ist die Zustimmungshürde von 30 Prozent genommen worden – es mussten also 30 Prozent aller Wahlberechtigten, nicht nur der Abstimmenden, „Ja“ sagen.

Hintergrund:

Übersicht: Möglichkeit von Abwahlverfahren in den Bundesländern https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2022/2022-11-01_RecallBM_Regelungen_update.pdf

Die Regelungen für direkte Demokratie in Hessen im Ländervergleich (S.33): https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/2021-06-22_VE-Ranking-2021_Web.pdf

Vorläufiges Ergebnis des gestrigen Entscheids: https://www.hessenschau.de/politik/ergebnis-des-buergerentscheids-frankfurter-waehlen-oberbuergermeister-feldmann-ab-v6,frankfurt-feldmann-buergerentscheid-ergebnis-100.html

PM: Mehr Demokratie e.V.

Die Rechtsabteilung des WK-J gibt zu bedenken:

Volksabstimmung/en sind in Deutschland verboten! bzw. gar nicht erst vorgesehen.

Volksabstimmung ist die Abstimmung der stimmberechtigten Staatsbürger (Einheitlich ist bei jeder Wahlberechtigung zur Bundes- und Landtagswahl die Notwendigkeit der deutschen Staatsbürgerschaft und ein generelles Bestehen des aktiven Wahlrechts, d.h. alle die einen Wahlschein jemals erhalten haben. Das Lastenausgleichsgesetz gilt nicht für deutsche Staatsbürger, auf diese hat die BRD keinerlei Zugriff. Sigmar Hartmut Gabriel erklärte dass Frau Merkel Geschäftsführerin der BRD-GmbH ist. Folglich von keinem Staat. Auf welchen Staat bezieht sich die Staatsbürgerschaft? – es kann sich nur um den Staat der Reichsgründung von 1871 handeln. Somit sind alle Menschen die jemals einen Wahlschein erhalten haben Staatsbürger des Reiches 1871, unterstehen dieser alten Verfassung. Alle Verträge der BRD-GmbH sind nur beschränkt auf 50.000 € haftbar. Es gibt keine Target2-Saldo die höher liegen könnten. – siehe weiter unten die Entscheidung des EuGH) über eine einzelne Sachfrage. (Sachfrage ist rechtlich auch eine Personenfrage, da alle „deutschen“ Menschen bei juristischen Angelegenheiten nur als eine Sache behandelt werden. Die „Deutschen“ genießen auf der ganzen Welt keine Menschenrechte und können sie für immer nicht einklagen.) Die Volksabstimmung kann Volksbegehren oder Volksentscheid sein. Sie ist in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – abgesehen von Art. 29 GG – aus Misstrauen gegenüber dem Volk und zwecks Sicherung der Macht von Politikern nicht vorgesehen, so dass die Zielsetzung der führenden Politiker vielfach nicht mit dem Willen der Mehrheit des Volkes übereinstimmen.

(Lit.: Huber, P., Volksgesetzgebung, 2003; Herrmann, K., Volksgesetzgebungsverfahren, 2003)

Ein Deutscher Haftbefehl darf laut EuGH nicht mehr ausgestellt werden … weil die Richter nicht unabhängig sind, sondern von Politikern eingesetzt werden. Ein Zustand ohne Gewaltenteilung, kein Staat!

Anders als in anderen EU-Ländern sind Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt, in Europa Haftbefehle auszustellen. Der EuGH bestätigt in sofern, dass die Bundesrepublik kein Bestandteil der EU ist, oder, dass alle von Deutschen Staatsanwaltschaften ausgestellten Haftbefehle auch in der Bundesrepublik keine zulässigen Dokumente sind noch waren. (Rechtssachen C-508/18, C-82/19, C-509/18) In der Bundesrepublik gab es noch nie „hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Na, das dürfte wohl das Ende des BesatzungsRaumDeutschland, BRD einläuten.

Möge diese Volk (was von Habeck und anderen Politikern geleugnet wird) bald anderen Völker gleichgestellt und nach über 100 Jahren Krieg endlich in Frieden und Selbstbestimmung leben. 

Siehe hierzu die Feindstaatenklausel: https://www.bundestag.de/resource/blob/543080/5d83eccc3d9c7d9bfa933a39af5c3e60/WD-2-115-17-pdf-data.pdf

Wichtig darin: Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12.9.1990: … die politisch geforderte abschließende Friedensregelung mit Deutschland verabschiedet wurde. Wurde aber nie unterzeichnet!

Der BesatzungsRaumDeutschland beruft sich auf etwas was nie unterzeichnet wurde, kann man besser Menschen täuschen?

PB: Reichstagsgebäude / © Bundestag








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