Fachverband spricht sich für fair geregelte Bürgerbegehren zu Sach- und Personenfragen aus Aktuelles Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung Verschiedenes 7. November 20228. November 2022 Werbung Mehr Demokratie zur Abwahl in Frankfurt: (WK-intern) - Gewählte sollten auch abgewählt werden können Elf Bundesländer kennen Abwahl-Bürgerentscheide „Wer durch die Bürgerinnen und Bürger in ein Amt gewählt wurde, sollte auch von ihnen abgewählt werden können“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie angesichts der Abwahl des Oberbürgermeisters von Frankfurt a.M., Peter Feldmann, am gestrigen Sonntag (06.11.). „Natürlich müssen Abwahlbegehren gut begründet sein. Im Vergleich zu Bürgerbegehren über Sachthemen, bei denen wir hohe Hürden ablehnen, sind bei Begehren zu Personen höhere Hürden üblich und angemessen“, ergänzt Beck. Derzeit ist in elf Bundesländern die Abberufung von Bürgermeistern oder Bürgermeisterinnen per Bürgerentscheid möglich. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen,