Werbung Erfolgreiche Klage des Windkraftanlagenherstellers Fuhrländer AG wegen Lizenzverstoß Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 20. November 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Indischer Energiekonzern Global Wind Power zum Schadenersatz in Höhe von 50 Mio. Euro verurteilt (WK-intern) – Im Interesse der Gläubiger prüft Insolvenzverwalter Durchgriffshaftung gegen europäische Tochterunternehmen Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Windkraftanlagenherstellers Fuhrländer AG (FLAG) mit Sitz in Liebenscheid, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, hat vor dem Landgericht Köln ein Urteil gegen den indischen Energiekonzern Global Wind Power Limited (GWPL) in Höhe von 50 Mio. EUR erstritten. Das Landgericht Köln verurteilte die GWPL antragsgemäß zur Zahlung dieses Strafschadensersatzes wegen des Verstoßes gegen einen Lizenzvertrag. Das Urteil ist rechtskräftig. Bei der GWPL handelt es sich um ein Joint Venture zwischen der Reliance ADA Group und der China Ming Yang Wind Power Group. Das indische Unternehmen ist weltweit aktiv und baut Windturbinen. Zur Kompetenzerweiterung hat die GWPL technische Lizenzabkommen mit global führenden Unternehmen abgeschlossen, zu denen auch die FLAG zählte. Die insolvente FLAG aus dem Westerwald stellte bis Anfang 2013 Windkraftanlagen her. Die anstehenden Vollstreckungsmaßnahmen richten sich möglicherweise nicht nur gegen GWPL. Der Insolvenzverwalter prüft im Interesse der Gläubiger derzeit auch eine Durchgriffshaftung gegen die europäischen Tochtergesellschaften. Über Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- sowie für Insolvenzrecht und ausgebildeter Mediator. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei „Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“, eine der führenden Insolvenz- und Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz, mit Standorten in Trier, Zell (Mosel) und Kirchberg (Hunsrück). Seit 1997 ist Thomas B. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf personelle Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Hochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Weitere Informationen unter: www.thomasbschmidt.de PM: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Weitere Beiträge:Offshore-Ausbau für die europäische Energiewende: TenneT empfängt politischen Besuch zur Werft-Besic...WINDFORCE 2012 – Über 100 Aussteller aus dem In- und AuslandEnercon unterstützt das Vorhaben, das EEG mit Augenmaß weiterzuentwickeln