Rechtsgutachten zeigt: CETA-Interpretationserklärung unwirksam Mitteilungen Ökologie 25. August 2022 Werbung Die von der Bundesregierung geplante Beschränkung des Investitionsschutzes auf direkte Enteignungen ist durch eine Interpretationserklärung nicht möglich. (WK-intern) - Die Schiedsgerichte, so zeigt ein juristisches Gutachten, könnten Staaten auch weiterhin wegen indirekter Enteignung verurteilen. Das Umweltinstitut München fordert, die Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada zu stoppen. Berlin/München - Die von der Ampel-Koalition angekündigte Beschränkung des Investitionsschutzes im CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada über eine Interpretationserklärung ist rechtlich unwirksam. Dies zeigt ein juristisches Kurzgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München. Die Regierungsparteien hatten kürzlich angekündigt, den Investitionsschutz über eine entsprechende Erklärung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses auf direkte Enteignung und Diskriminierung beschränken und
KfW-Förderstopp: Bundesregierung bricht Verträge Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie Technik 21. März 2022 Werbung Gutachter zu KfW-Förderstopp: Schadenersatzforderung gegen Bundesregierung erfolgversprechend und Bundesminister Habeck kann auf Amtshaftung verklagt werden (WK-intern) - VNW-Direktor Andreas Breitner: „Unsere Unternehmen werden ihr Recht wahrnehmen.“ Schadenersatzforderung gegen Bundesregierung erfolgversprechend Habeck kann auf Amtshaftung verklagt werden Unsere Unternehmen werden ihr Recht wahrnehmen Hamburg/Potsdam. Im Streit um die zeitweise ausgesetzte staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäude ist eine Schadenersatzforderung gegen die Bundesregierung erfolgversprechend. Außerdem können die sozialen Vermieter einem Rechtsgutachten zufolge Bundeswirtschaftsminister*in Habeck auf Amtshaftung verklagen. Ein Unternehmen müsse allerdings nachweisen, dass ein Antrag bis zum 31. Januar 2022 gestellt und dieser positiv beschieden worden wäre, heißt es in dem Gutachten der Rechtsanwälte Prof. Dr. Matthias Dombert und Dr.
Erfolgreiche Klage des Windkraftanlagenherstellers Fuhrländer AG wegen Lizenzverstoß Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 20. November 2017 Werbung Indischer Energiekonzern Global Wind Power zum Schadenersatz in Höhe von 50 Mio. Euro verurteilt (WK-intern) - Im Interesse der Gläubiger prüft Insolvenzverwalter Durchgriffshaftung gegen europäische Tochterunternehmen Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Windkraftanlagenherstellers Fuhrländer AG (FLAG) mit Sitz in Liebenscheid, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, hat vor dem Landgericht Köln ein Urteil gegen den indischen Energiekonzern Global Wind Power Limited (GWPL) in Höhe von 50 Mio. EUR erstritten. Das Landgericht Köln verurteilte die GWPL antragsgemäß zur Zahlung dieses Strafschadensersatzes wegen des Verstoßes gegen einen Lizenzvertrag. Das Urteil ist rechtskräftig. Bei der GWPL handelt es sich um ein Joint Venture zwischen der Reliance ADA Group
Insolvenzverwalter der Solar Millennium zahlt 25 Millionen an Gläubiger Solarenergie 5. Oktober 2015 Werbung Der Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG, Volker Böhm, wird in Kürze eine erste Abschlagzahlung an die Insolvenzgläubiger auszahlen. (WK-intern) - Mit dieser Abschlagzahlung erhalten die Gläubiger des Unternehmens 25 Millionen Euro. Das entspricht einer Quote von rund 10 Prozent. Die durchschnittliche Quote in Insolvenzverfahren liegt zwischen 3 und 5 Prozent. Die restliche Insolvenzquote wird zum Ende des Insolvenzverfahrens ausgeschüttet. „Nach jetzigem Stand werden die Gläubiger weitere Quotenzahlungen erhalten“, sagte Insolvenzverwalter Böhm heute in Nürnberg. „Wie hoch die Quote am Ende des Verfahrens sein wird, steht aber noch nicht fest.“ Dies hänge von verschiedenen Faktoren ab, so Böhm. So sei nach wie vor ungewiss,
Juncker will die geplanten Konzernklagerechte womöglich aus dem TTIP herausnehmen Ökologie Verbraucherberatung 31. Oktober 2014 Werbung Endlich mal eine gute Nachricht: Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung (WK-intern) - Viele Befürworter der EU-Handelsabkommen rudern gerade mächtig zurück. Die italienische EU-Ratspräsidentschaft schlug kürzlich vor, strittige Themen wie die Lebensmittelsicherheit bei TTIP komplett auszuklammern. Der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker deutete in einer Rede an, die geplanten Konzernklagerechte womöglich aus TTIP auszunehmen. Dagegen legten 14 europäische Handelsminister prompt Einspruch ein. Der gefährliche Konzernklage-Mechanismus, das so genannte Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS, ist also noch nicht vom Tisch. Er könnte sogar schon bald kommen: Denn das EU-Kanada-Abkommen CETA steht zur Unterzeichnung an – mitsamt ISDS. „Unbedenklich“, lautet der Tenor eines Gutachtens, das Wirtschaftsminister