Urteil im Prozess um Vermarktung tatsächlich nicht existierender Windparkprojekte rechtskräftig Behörden-Mitteilungen Windenergie Windparks 16. Mai 2023 Werbung Das Urteil der 2. Großen Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Osnabrück vom 12. Mai 2022 im Prozess wegen der Vermarktung nicht existierender Windparkprojekte ist rechtskräftig, Aktenzeichen 2 KLs 2/21, vgl. auch PM 32/21 vom 16. August 2021, PM 21/22 vom 12. Mai 2022. (WK-intern) - Alle fünf Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatten zunächst Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Verfahren wurde vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 3 StR 466/22 geführt. Das Verfahren um den heute 33 Jahre alten Angeklagten, dessen weitere Familienmitglieder sowie einen Geschäftspartner, welches über 10 Monate und an mehr als 30 Tagen vor der Wirtschaftsstrafkammer verhandelt wurde,
Urteil im Verfahren um vorgetäuschte Windparkprojekte Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks 20. Mai 2022 Werbung OSNABRÜCK. Die 2. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Osnabrück hat ihr Urteil in dem Verfahren wegen der Vermarktung vorgetäuschter Windparkprojekte verkündet, Geschäftszeichen 2 KLs 1/21. (WK-intern) - Die Kammer hat den 32 Jahre alten Angeklagten sowie den 65 Jahre alten Angeklagten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 7 Fällen verurteilt. Der 32 Jahre alte Angeklagte wurde unter Einbeziehung eines bereits ergangenen Strafbefehls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten und der 65 Jahre alte Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung hat die Kammer ausgeführt, dass die beiden Angeklagten im Namen der von ihnen vertretenen
Erfolgreiche Klage des Windkraftanlagenherstellers Fuhrländer AG wegen Lizenzverstoß Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 20. November 2017 Werbung Indischer Energiekonzern Global Wind Power zum Schadenersatz in Höhe von 50 Mio. Euro verurteilt (WK-intern) - Im Interesse der Gläubiger prüft Insolvenzverwalter Durchgriffshaftung gegen europäische Tochterunternehmen Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Windkraftanlagenherstellers Fuhrländer AG (FLAG) mit Sitz in Liebenscheid, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, hat vor dem Landgericht Köln ein Urteil gegen den indischen Energiekonzern Global Wind Power Limited (GWPL) in Höhe von 50 Mio. EUR erstritten. Das Landgericht Köln verurteilte die GWPL antragsgemäß zur Zahlung dieses Strafschadensersatzes wegen des Verstoßes gegen einen Lizenzvertrag. Das Urteil ist rechtskräftig. Bei der GWPL handelt es sich um ein Joint Venture zwischen der Reliance ADA Group
Die Montage defekter Solarmodulen darf nicht am Kunden hängen bleiben Solarenergie Verbraucherberatung 22. Dezember 2015 Werbung Tchibo-Solarmodul-Hersteller Trina Solar abgemahnt (WK-intern) - Die Montage bei defekten Solarmodulen darf nicht am Kunden hängen bleiben: Dementsprechend hat die Verbraucherzentrale NRW Trina Solar, die Solarmodule über Tchibo vertreiben, erfolgreich abgemahnt. Eine Garantie, die Kunden im Schadensfall auf hohen Kosten sitzen lässt, ist nicht viel wert. Zum zweiten Mal hat die Verbraucherzentrale NRW deshalb erfolgreich die Firma Trina Solar abgemahnt. Der Hersteller, der seine Photovoltaik-Anlagen derzeit auch über die Einzelhandelskette Tchibo vertreibt, hatte die Übernahme wesentlicher Kosten der Garantieabwicklung ausgeschlossen. Das würde zum Beispiel bedeuten: Wäre ein Solarmodul defekt, würde zwar kostenloser Ersatz gestellt oder das betroffene Teil repariert. Doch für die aufwändige