Werbung Mindestanforderungen an einen Beratungsbericht für alle ab dem 01.07.2012 gestellten Förderanträge News allgemein 10. September 2012 (WK-intern) – Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort Vor-Ort-Beratung – Checkliste zu den Mindestanforderungen an einen Beratungsbericht für alle ab dem 01.07.2012 gestellten Förderanträge Das BAFA hat in Auslegung der nach der Richtlinie an Beratungsberichte gestellten Mindestanforderungen eine Checkliste entwickelt. Auf ihrer Grundlage prüft es die Förderfähigkeit der als Verwendungsnachweis eingereichten Beratungsberichte. Es wird daher dringend empfohlen, diese Hilfestellung zu beachten. Die Möglichkeit zur Nachbesserung von Beratungsberichten schließt die Richtlinie ausdrücklich aus. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollten Details der Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit, zum Jahreswärmebedarf und zu den U-Werten dem Bericht als Anhang beigefügt werden. Sollte das BAFA diese Unterlagen in Ausnahmefällen benötigen, wird es sie separat anfordern. Die Ergebnisse der Berechnungen (insbes. bzgl. U-Werten, Kostenabschätzungen und Wirtschaftlichkeit) sind jedoch im Hauptteil des Berichtes zu verarbeiten. Die nachfolgende Checkliste gilt für Antragseingänge ab dem 1. Juli 2012. Lesen Sie mehr und öffnen das Dokument der BAFA PM: BAFA Weitere Beiträge:Klima-Allianz zieht kritische Zwischenbilanz nach einem Jahr EnergiewendeStudie Trinkwasserversorgung: Baden-Württembergs grüne Regierung übernutzt das vorhandene Grundwasse...Greenpeace-International protestiert erneut gegen Ölbohrungen in der Arktis