Werbung EnBW beschießt keine Verfassungsbeschwerde gegen die 13. Atomgesetz-Novelle einzulegen Baden-Württemberg News allgemein 31. Juli 201227. Oktober 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-news) – EnBW legt keine Verfassungsbeschwerde gegen 13. Atomgesetz-Novelle ein Karlsruhe – Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, eine hat nach intensiver rechtlicher Prüfung und Abwägung der relevanten Gesichtspunkte beschlossen, keine Verfassungsbeschwerde gegen die 13. Atomgesetz-Novelle einzulegen. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass die EnBW mit mehr als 98 % im Besitz der öffentlichen Hand ist und es ihr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deshalb an der Grundrechtsfähigkeit fehlt. Eine Verfassungsbeschwerde wäre unzulässig. Die EnBW teilt allerdings ausdrücklich die Rechtsauffassung von E.ON, RWE und Vattenfall, wonach die 13. Atomgesetz-Novelle einer verfassungsrechtlichen Prüfung voraussichtlich nicht standhalten wird. Der entschädigungslose Entzug der mit der 11. Atomgesetz-Novelle begründeten Strommengen ist nach ihrer Auffassung verfassungswidrig, weil er materiell die Grundrechte der Betreiber nach Art. 14 GG (Eigentum), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art 3 GG (Gleichheit) verletzt. Die EnBW ist von den wirtschaftlichen Folgen der 13. Atomgesetz-Novelle ebenso betroffen wie E.ON, RWE und Vattenfall. Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber im Rahmen seiner Entscheidungen auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird. Nur so ist gewährleistet, dass wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlungen vermieden werden und faire Bedingungen im Wettbewerb auch in Zukunft erhalten bleiben. PM: EnBW (Das Bundesland Baden-Württemberg kaufte 2011 unter dem Ministerpräsident Mappus über seine Beteiligungsgesellschaft Neckarpri 45% der EnBW-Anteile für insgesamt 4,7 Milliarden EUR auf Kredit.) Weitere Beiträge:European Commodity Clearing AG: Erste Sitzung des neugegründeten Risk CommitteeKatastrophenschutz ganz mies! Ein AKW-Unfall würde mehr radioaktive Stoffe freisetzen als bisher ang...Stromnetzentgelte: Weichenstellungen für zweite Phase der Energiewende notwendig