Werbung Neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows seit dem 1. Januar 2012 Behörden-Mitteilungen Mitteilungen 2. März 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BAFA fördert Beratungen, Workshops und Seminare für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer/innen Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt die bewährte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Freiberuflern und Existenzgründern/-innen mit neuen Richtlinien fort. Gefördert werden Unternehmensberatungen sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit den Zuwendungen soll ein Anreiz gegeben werden, die Kenntnisse und Erfahrungen externer Beraterinnen und Berater für das Unternehmen zu nutzen, um so den zunehmenden Herausforderungen von Globalisierung und demografischem Wandel und der damit verbundenen Intensivierung des Wettbewerbs gerecht zu werden. 2011 hat das BAFA rund 18.200 Unternehmensberatungen und über 4.700 Seminare und Workshops mit ca. 28 Mio. Euro bezuschusst. Seit 2005 erfolgt eine Mitfinanzierung über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Seit dem 1. Januar 2012 sind neue Fördertatbestände hinzugekommen. Gefördert werden jetzt auch Beratungen und Seminare zur Fachkräftegewinnung und –sicherung, zur Übergabe von Unternehmen, zum Aufbau unternehmensinterner Schutzsysteme gegen Wirtschaftskriminalität und zur besseren Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb. Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt maximal 1.500 Euro. Es können mehrere Beratungen zu verschiedenen Themen gefördert werden. Den Förderantrag muss das beratene Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen. Veranstalterinnen und Veranstalter von Seminaren erhalten maximal einen Zuschuss von 1.200 Euro. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 Euro pro Teilnehmer. Voraussetzung ist jeweils der Nachweis einer Kostendeckungslücke. Zuschussanträge sind hierbei innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung zu stellen. Anträge müssen an eine der in den Richtlinien aufgeführten Leitstellen übermittelt werden. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese sodann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Entscheidung weiterleiten. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung können unter www.beratungsfoerderung.info sowie über das Servicetelefon 06196-908-570 abgerufen werden. PM: www.bafa.de Weitere Beiträge:AD AGRO jetzt unter dem Dach des Biogasspezialisten WELTEC BIOPOWERGLOBAL 2000 drängt auf Gasausstieg in ÖsterreichSachverständigenrat zur Energiewende: So viel Markt wie möglich