Werbung Insolvenzgericht ordnet Eigenverwaltung der Firma Fuhrländer Aktiengesellschaft an Windenergie 26. September 201216. Oktober 2012 Fuhrländer-Messe-Stand auf der Husum WindEnergy 2012 / Foto: HB (WK-intern) – Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Montabaur hat heute auf den Eigenantrag der betroffenen Firma hin durch Beschluss die vorläufige Eigenverwaltung der Firma Fuhrländer Aktiengesellschaft, Liebenscheid, angeordnet. Gleichzeitig wurde Prof. Dr. Dr. Schmidt, König Rechtsanwälte, Trier, zum vorläufigen Sachwalter bestellt und ein vorläufiger Gläubigerausschuss gebildet. Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der Masse und dem Schutz der Gläubiger. Der Sachwalter wurde zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen der Firma zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht, ob die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung weiter gegeben sind und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. PM: Direktor des Amtsgerichts Montabaur Weitere Beiträge:Vom 02. bis 03.07.2015 finden die 7. Branchentag Windenergie NRW in Düsseldorf stattOffshore-Projekt „Gode Wind 3“ hat Planfeststellung erhaltenSpeichern von Überschussstrom aus Solar- und Windenergie, Herausforderungen der Energiewende