Werbung LEE: Urteil zu Windenergie darf nicht zu Stillstand führen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. Dezember 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Gerichtsurteil setzt Regionales Raumordnungsprogramm aus (WK-intern) – Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 14. Dezember die Satzung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig über die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für unwirksam erklärt. Damit hatte das OVG der Normenkontrollklage zweier Mitgliedskommunen stattgegeben. Regionalverband muss Planungen vorantreiben „Wir sehen, dass es unglaublich schwierig ist, rechtssichere Raumordnungsprogramme aufzustellen. Wir brauchen dringend ein novelliertes RROP, das die regionalisierten höheren Landesziele nach dem Windflächenbedarfsgesetz umsetzt. Der Regionalverband Großraum Braunschweig muss jetzt dringend an die Kommunen herantreten, damit die Planungen wieder aufgenommen werden und keine Stagnation beim Windkraftausbau eintritt,“ so Weyberg weiter. Ähnliche Fälle in Niedersachsen Carlos Kuhlmann, Referent für Windenergie beim LEE, ergänzt: „Wir hatten schon ähnliche Fälle in Niedersachsen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte beispielsweise Anfang des Jahres planungsrechtliche Vorgaben zur Windenergienutzung des Landkreises Uelzen für unwirksam erklärt, weil das Regionale Raumordnungsprogramm nicht sämtliche erforderliche Regelungen enthielt. Die der Energiewende zugrundeliegenden Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich entschlackt werden.“ PM: Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. Urteil zu Windenergie darf nicht zu Stillstand führen / Foto: HB Weitere Beiträge:Praxisnahes Training zur Einführung in Erneuerbare Energie Technologien bei der Renewables AcademyRösler und niedersachsens Umweltminister Birkner besuchen alpha ventusABO Wind schließt zwei PPAs mit US-Technologieunternehmen in Spanien und Finnland ab