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ENOPLAN: Wenn es nichts zu verteilen gibt, nützt auch ein Preisdeckel nichts

PB: ENOPLAN-Geschäftsführer Ralf Schade Copyright ENOPLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH
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Bruchsaler Energiedienstleister ENOPLAN besorgt: Viele Geschäftskunden ab Januar noch ohne Energieliefervertrag

  • Markt leergekauft, um Gasspeicher zu füllen

(WK-intern) – „Viele Unternehmen sind derzeit völlig verunsichert, weil sie noch keinen Anschlussvertrag für Energie ab Januar haben.

Es zeichnet sich eine kritische Versorgungssituation für viele Industrie- und Geschäftskunden in Deutschland ab.

Dies muss die Politik mit hoher Priorität klären!“, fordert Ralf Schade, Geschäftsführer der ENOPLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH, einer 100%igen Tochter der RWTÜV GmbH. Andernfalls drohten flächendeckend Produktionsstopps oder gar -schließungen.

Der Bruchsaler Energiedienstleister schlägt Alarm: Viele Unternehmen stehen vor der Aufgabe, zum 1.1.2023 einen neuen Energielieferanten zu finden, weil sie derzeit kein Angebot für einen Energieanschlussvertrag bekommen. „Generell ist es derzeit sehr schwer, überhaupt noch irgendein Angebot zu bekommen, egal ob mit Festpreis oder mit einem Spotmarktvertrag“, schildert Schade. Besonders kritisch sei die Situation im Bereich Gas. „Stand heute – 21. Oktober – haben mindestens 25 Prozent der von uns betreuten Abnahmestellen noch keinen Energielieferanten für 2023.“

Die Situation sei von Versorger zu Versorger unterschiedlich. Schade vermutet als Hintergrund, dass die Versorger keinen Zugang mehr zu den benötigten Energiemengen haben, weil der Markt leergekauft sei, zum Beispiel, um Gasspeicher zu füllen. Dies führe nun dazu, dass Unternehmen mit einer vermuteten „schlechteren“ Bonität – die aus der Coronakrise schon geschwächt herausgekommen sind – benachteiligt werden. Auch schwer kalkulierbare Verbrauchskonstellationen, etwa Industriekunden mit schwankenden Produktionsauslastungen, wirkten sich offensichtlich nachteilig aus.

Für Energiekunden im Niederspannungs- bzw. Niederdruckbereich – also mit geringerem Energieverbrauch im Strom bis 100.000 kWh/Jahr und im Gas bis 1.500.000 kWh/Jahr – gebe es zwar eine Versorgungspflicht seitens der Netzbetreiber. Diese seien also erstmal gesichert, weil sie übergangsweise entweder in die Ersatzversorgung oder in die Grundversorgung kämen. Doch das gelte eben nicht für Geschäftskunden in der Mittelspannung im Strom und im Mitteldruckbereich im Gas.

Gerade Kunden in der Mittelspannung und im Mitteldruck seien besonders betroffen und würden aktuell kein Angebot bekommen, fast egal zu welchen Konditionen. „Auch für diese Unternehmen muss eine Versorgungspflicht gelten. Es kann doch nicht sein, dass die Versorgung dieser Unternehmen nicht gesichert ist und sich das zu einem existenziellen Problem auswächst!“, so der Energieexperte.

Die Bundesregierung habe zwar bereits zahlreiche begrüßenswerte Maßnahmen entwickelt. Dazu würden auch Preisdeckel für Strom und Gas zählen: „Doch wenn es nichts zu verteilen gibt, nützt auch ein Preisdeckel nichts“, mahnt Schade. Für ungeschützte Kunden müsse es eine Versorgungspflicht geben. Damit Versorger an die nötigen Energiemengen kämen, müssten weitere Instrumente gefunden werden.

PM: ENOPLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH

PB: ENOPLAN-Geschäftsführer Ralf Schade Copyright ENOPLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH








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