Werbung CO2-Steuer jetzt auch auf alle fossilfreien CO₂-Emissionen wie Holz und Pellets Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Verbraucherberatung 22. Oktober 202223. Oktober 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Ein weiterer, geplanter Bürgerbetrug von der Bundesregierung 2019 steht uns jetzt bevor: CO2-neutrale Brennstoffanlagen, deren Anschaffung noch gefördert wurden entpuppen sich wieder als neu auslegbare Steuereinnahmequelle Nie gab es so hohe Steuereinnahmen wie jetzt Der Gesetzentwurf zum Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde beraten (WK-intern) – Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. September 2022, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (20/3438) beraten. Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes der damaligen Bundesregierung (Merkelregierung) das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen verkündet worden – zunächst für die Sektoren Wärme und Verkehr. Mit der jetzt vorgesehenen Änderung sollen ab 2023 auch die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Gesetz aufgenommen werden. Die Aufhebung der bisherigen Brennstoffbeschränkung sichere eine umfassende CO2-Steuer aller fossilfreien CO₂-Emissionen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Diese CO2-Steuer sei als Querschnittsinstrument erforderlich, da sämtliche Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets sind, das nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung einem jährlich vorgegebenen Reduktionspfad folgen muss, heißt es im Entwurf. Höhere Kosten der Abfallverbrennung Die Besteuerung der fossilen Brennstoffemissionen wird laut Regierung die Kosten der Abfallverbrennung erhöhen. Mit einem steigenden CO2-Steuerniveau für die preissetzenden Kraftwerke erhöhten sich im EU-Emissionshandel auch die Marktpreise von Abfallverbrennungsanlagen, die im unteren einstelligen Prozentbereich produzieren, heißt es weiter. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Die Sonderabfallverbrennung diene im Hauptergebnis dazu, das Schadstoffpotenzial in den gefährlichen Abfällen zu vernichten. Ein Brennstoffcharakter sei nicht vorhanden und trete gegenüber diesem Hauptzweck völlig zurück, so der Bundesrat. (vom/mis/irs/28.09.2022) PM: Bundestag PB: Das Reichstagsgebäude mit Schriftzug / © Bundestag Weitere Beiträge:LichtBlick präsentiert innovative ZuhauseKraftwerke und Betriebssystem der Energiewende auf der Hann...RWE investiert in wirksamen VogelschutzBiomethan und Elektromobilität statt Dieselgate