Werbung Meldepflichtiges Ereignis Kernkraftwerk Brunsbüttel: Abweichungen an einem Wischtestmessplatz Ökologie Technik 14. Februar 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Im Kernkraftwerk Brunsbüttel traten bei einer wiederkehrenden Prüfung Messabweichungen an einem Wischtestmessplatz im Reaktorgebäude auf. (WK-intern) – Die Abweichungen lassen sich auf die fälschliche Verwendung einer Messgasflasche zurückführen (Methangehalt von 5 % anstelle von 10 %). Die Messgasflasche wurde unverzüglich ausgetauscht und alle weiteren Messplätze sowie der Lagerbestand kontrolliert. Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen. Hintergrund: Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau. Hinweis: Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) wird Meldepflichtige Ereignisse zukünftig nicht mehr per Pressemitteilung, sondern an dieser Stelle des Internetauftritts der Landesregierung bekanntmachen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur S-H Weitere Beiträge:.ausgestrahlt: Diese Atommüll-Kommission hat keinen Weg aufgezeigtGurit erweitert Recyclingbereich für PET-Materialien aus der WindindustrieBundesingenieurkammer: Wie nachhaltiges Planen und Bauen gelingen kann