Meldepflichtiges Ereignis Kernkraftwerk Brunsbüttel: Abweichungen an einem Wischtestmessplatz Ökologie Technik 14. Februar 2024 Werbung Im Kernkraftwerk Brunsbüttel traten bei einer wiederkehrenden Prüfung Messabweichungen an einem Wischtestmessplatz im Reaktorgebäude auf. (WK-intern) - Die Abweichungen lassen sich auf die fälschliche Verwendung einer Messgasflasche zurückführen (Methangehalt von 5 % anstelle von 10 %). Die Messgasflasche wurde unverzüglich ausgetauscht und alle weiteren Messplätze sowie der Lagerbestand kontrolliert. Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen. Hintergrund: Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24