Werbung Vorläufig erstmals bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2023 Mitteilungen Verbraucherberatung 6. Oktober 20226. Oktober 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BDEW zur Bekanntgabe der vorläufigen Übertragungsnetzentgelte 2023 (WK-intern) – Die Übertragungsnetzbetreiber haben heute die vorläufigen – erstmals bundeseinheitlichen – Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2023 veröffentlicht. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die heute veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sind eine gute Nachricht. Es ist richtig, dass für diese außergewöhnliche Situation ein staatlicher Zuschuss geplant ist. Die krisenbedingten Mehrkosten insbesondere für Ausgleichsenergie und Redispatch führen sonst zu erheblichen Netzentgeltsteigerungen, die von allen Kunden getragen werden müssen. Insbesondere für die Industrie ist die Maßnahme eine wichtig Entlastung. Ohne Zuschüsse könnte es zu einer Verdreifachung der Übertragungsnetzentgelte kommen. Dies kann dank des Entlastungspakets der Bundesregierung verhindert werden. Der Schritt darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Netzentgelterhöhungen auf Verteilnetzebene geben wird. Auch hier wäre eine Entlastung sinnvoll. Die Koalition muss jetzt schnell die rechtlichen Grundlagen für die Zuschüsse schaffen.“ PM: BDEW Weitere Beiträge:enercity Report 2013 veröffentlicht Zum zweiten Mal nach 2010 hat Rittal den Axia-Award von Deloitte erhaltenAKW Gundremmingen: Block C 1300 Megawatt muß vom Netz