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Orientierungshilfe: Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zur Eigenversorgung

Leitfaden zur Eigenversorgung
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der vorliegende Leitfaden gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Regelungen der Eigenversorgung nach dem EEG 2014 wieder und stellt die Einschätzungen der Bundesnetzagentur zu wesentlichen Praxisfragen dar.

(WK-intern) – Er stellt keine Festlegung dar und hat auch nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift.

Es soll keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen der Bundesnetzagentur binden.

Der Leitfaden dient den betroffenen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.

Die Bundesnetzagentur wird sich im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach § 85 EEG an diesem Leitfaden orientieren, wenn und soweit es im jeweiligen Verfahren auf die jeweilige Frage ankommt und sich im Verfahrensverlauf – insbesondere durch die Anhörung der Betroffenen – keine abweichende Erkenntnis ergibt.

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PM: Bundesnetzagentur 

Bild: Cover Leitfaden zur Eigenversorgung








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