Werbung BAFA: Änderung der Richtlinie zum Bundesförderprogramm Vor-Ort-Beratung Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 6. Juli 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Am 1. Juli 2012 ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort in Kraft getreten (BAnz AT 25.06.2012 B1). Das Förderprogramm soll einen Beitrag dazu leisten, das energiepolitische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 zu erreichen. Die Richtlinie gilt für Anträge, die ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gestellt werden. Sie enthält einerseits Änderungen zum Umfang und Verfahren der Förderung : Höhere Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung: bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss künftig 400 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten 500 Euro. Eine Bonusförderung von Luftdichtigkeitsprüfungen ist nicht mehr vorgesehen. Der Bewilligungszeitraum wird auf sechs Monate verlängert; die bisherige zusätzliche sog. Vorlagefrist entfällt. Dies bedeutet: Innerhalb des Bewilligungszeitraums muss nicht nur die Vor-Ort-Beratung durchgeführt werden, sondern es müssen sämtliche Unterlagen zum Verwendungsnachweis beim BAFA eingehen. Überdies werden an den Mindestinhalt eines Beratungsberichts teilweise neue Anforderungen gestellt, im Wesentlichen sind dies folgende: Im Beratungsbericht ist aufzuzeigen, wie das Beratungsobjekt durch energetische Sanierung sowohl in einem Zug als auch schrittweise auf ein von der KfW gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden kann (energetisches Sanierungskonzept). Für eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus in Schritten ist ein Maßnahmenfahrplan aufzustellen. Dieser enthält einen Vorschlag, in welcher Reihenfolge die aufeinander abgestimmten Maßnahmen am Besten umgesetzt werden sollten. Die einzelnen Sanierungsschritte müssen nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ förderfähig sein. Die Auswirkungen der üblichen Bundesförderprogramme auf die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung sind zu berücksichtigen und darzustellen. Eine weitere wichtige Änderung zum 1. Juli 2012: Das BAFA stellt seine Beraterumkreissuche ein. Qualifizierte und unabhängige Berater für Vor-Ort-Beratungen, die Förderanträge beim BAFA stellen können, sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes im Bereich Wohngebäude unter: https://www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/ zu finden. Ihr Ansprechpartner bb Referat 424 06196 908-880 http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html energiesparberatung@bafa.bund.de Weitere Beiträge:Japan: Brennstoffzellenhersteller PowerCell beginnt mit Inabata Zusammenarbeit in JapanAkademie für erneuerbare Energien: Vom Handwerker zum BachelorWindenergie sorgt für mehr Jobs im Norden