Werbung Planungssicherheit für Erneuerbare Energie-Projekte in Gefahr Erneuerbare & Ökologie Solarenergie 5. März 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels windcomm schleswig-holstein e. V. kritisiert geplante Änderung der Verord-nungsermächtigung im EEG HUSUM. Im Vordergrund der Diskussion um die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) steht zurzeit die geplante Kürzung der Photovoltaik-Förderung. Der wind-comm schleswig-holstein e. V., der Windenergie-Branchenverband des nördlichsten Bunudeslandes, weist darauf hin, dass sich die Novellierung auf alle erneuerbaren Energien auswirkt. „Mit der geplanten Verordnungsermächtigung verliert jedes Erneuerbare Energie-Projekt seine Planungssicherheit“, kritisiert windcomm-Vorstand Ulla Meixner und appelliert an die Landesregierung, eine Gesetzesänderung in dieser Form abzulehnen. „Wir sind darauf eingestellt, dass die Vergütungssätze etwa alle vier Jahre nach unten korrigiert werden. Dazwischen ist Zeit, um neue Projekte durchzurechnen. Doch jetzt will die Bun-desregierung eine Möglichkeit zur Vergütungskürzung in aller Eile zum 9. März 2012 in Kraft setzen – das heißt, dass Kredite teuer und Investitionen blockiert werden.“ Laut Kabinettsbeschluss soll in das neue EEG in Paragraf 64 g eine Verordnungsermächti-gung eingefügt werden. Sie ermächtigt die Bundesregierung, ohne Zustimmung des Bun-desrates das Marktintegrationsmodell auch auf die Windenergie und andere Formen der erneuerbaren Energiegewinnung auszudehnen. Bisher galt das Modell nur für die Photovol-taik. Demnach kann die Bundesregierung für jedes Kalenderjahr festlegen, ob nur ein be-stimmter Prozentsatz der eingespeisten Strommenge vergütet wird. Wird ein Grenzwert überschritten, kann die Bundesregierung für die restliche Strommenge die Vergütungshöhe pro eingespeister Kilowattstunde sowie die Höhe der Marktprämie bei der Direktvermark-tung von erneuerbarem Strom regeln. Nachdem der Entwurf zur Änderung des EEG am 29. Februar das Kabinett passiert hat, findet voraussichtlich am 8. März die erste Lesung im Bundestag statt. Die Gesetzesände-rung kann frühestens Ende März endgültig beschlossen werden, soll jedoch, so steht es im Entwurf, rückwirkend zum 9. März in Kraft treten. Der windcomm schleswig-holstein e. V. schließt sich dem Aufruf des Bundesverbands Windenergie (BWE) an die Mitglieder des Bundestages an, mit Rücksicht auf die Ziele der Energiewende einer solchen Gesetzesän-derung nicht zuzustimmen. Der windcomm schleswig-holstein e. V. ist ein Vertretungsorgan der schleswig-holsteinischen Windbranche. Er wurde im März 2010 gegründet und hat Mitglieder aus allen Teilbereichen der Wertschöpfungskette der Onshore- und Offshore-Windindustrie. Der Verein vertritt die Interessen der regionalen Unternehmen und Institutionen der Windbran-che und fungiert als zentrale Vernetzungs- und Informationsplattform. Kontakt: windcomm schleswig-holstein e. V., Schloßstraße 7, 25813 Husum E-Mail: m.schmidt@wfg-nf.de, Internet: www.windcomm.de ,V.i.S.d.P.: Martin Schmidt. Weitere Beiträge:E.ON testet Speichermöglichkeiten für Windstrom im ErdgasnetzSolarpionier enen endless energy auf der Intersolar Europe 2022Erster deutscher Direktvermarkter für erneuerbare Energien sucht Investoren