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Staatliche Förderung von Wärmepumpen: COP-Wert zusätzliches Förderkriterium


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Die sogenannte Jahresarbeitszahl (JAZ), mit der die Effizienz eines Wärmepumpenheizungssystem ermittelt wird, ist und bleibt das entscheidende Kriterium für die staatliche Förderung von Wärmepumpen durch das BAFA. Dies ist in den Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 so festgelegt.

Nach den Richtlinien muss jedoch ab dem 1. Januar 2012 als weiteres Förderkriterium der COP-Wert („Coefficient of Performance“) beachtet werden. Diese Leistungszahl von Wärmepumpen wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen und drückt das Verhältnis der abgegebenen Wärmeleistung zur elektrisch aufgenommenen Leistung aus.

Um künftig einen Zuschuss durch das BAFA zu erhalten, müssen deshalb – neben den bekannten Nachweisen der Jahresarbeitszahl – auch bestimmte COP-Werte erfüllt sein. Diese liegen bei Luft/Wasser-Wärmepumpen bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/W35), bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35). Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ für Wärmepumpen definiert sind.

Mit diesem zusätzlichen Förderkriterium erfolgt eine noch stärkere Fokussierung der staatlichen Förderung auf effiziente Wärmepumpen. Dies bedeutet allerdings keine plötzliche Zäsur in der Förderung, denn alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2011 das etablierte EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen die jetzt geforderten COP-Werte. Nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen wird deshalb künftig von der Förderung ausgeschlossen sein. Für diese Wärmepumpen sollte deshalb noch in 2011 ein Antrag beim BAFA gestellt werden.

Einen Überblick über Wärmepumpen, die die geforderten COP-Werte erfüllen, liefert die BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat (siehe www.bafa.de – Erneuerbare Energien – Wärmepumpen).

Erneuerbare Energien

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Aktueller Hinweis

Seit dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A seit dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie).
Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Über das BAFA sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und – Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse
besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
effizienten Wärmepumpen
die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen

Allgemeine Informationen

Als Antragsteller oder Fachunternehmer finden Sie Informationen zu den einzelnen Fördervoraussetzungen unter den links nebenstehenden Rubriken „Solarthermie“, „Biomasse“, „Wärmepumpen“, „Innovationsförderung“ und „Visualisierung“.

Hier können Sie unter anderem nachlesen

ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist
welche Anlagen förderfähig sind
wann und wie die Förderung zu beantragen ist
wie hoch die Förderung ausfallen kann

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011. Die Förderrichtlinien, eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“.

Hinweis: Leider sind Anlagen in oder auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig. Es sind nur solche Anlagen förderbar, die einem Gebäude dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).
Verbesserte Förderkonditionen

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien mit erheblichen Konditionsverbesserungen für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.

Die folgenden Konditionenverbesserungen sind nur bis zum Jahresende befristet. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen

Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m²
Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro
Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse auf 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt der Bonus 500 Euro

Hinweis zur Kumulierbarkeit mit KfW-Programmen

Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung uneingeschränkt zulässig, sofern eines der folgenden KfW-Programme in Anspruch genommen wird:

„Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Kredit, Programmnummer 151)
„Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Zuschuss, Programmnummer 430)
„Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus)
„Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Effizienzhaus)

Dies gilt nur, soweit eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorliegt.

Ein Kumulierungsverbot liegt hingegen bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme der folgenden KfW-Förderprogramme vor:

„Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)
„Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
„Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)
„Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)

Verfügbare Haushaltsmittel

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft (siehe rechts „Weiterführende Dokumente“).
Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 515, 521, 524, 525
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800

PM: http://www.bafa.de








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