Werbung Bedeutung von Schleswig-Holsteins ist für die Energiewende anerkannt Offshore Schleswig-Holstein Windenergie Windparks 10. Juli 201216. Oktober 2012 Netzausbau / Foto: HB (WK-intern) – Stellungnahme des Energiewendeministers Robert Habeck zum Netzentwicklungsplan: „Damit ist die Bedeutung Schleswig-Holsteins für die Energiewende anerkannt.“ Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck sieht im Netzentwicklungsplan (NEP) zum Ausbau des bundesweiten Stromnetzes einen wichtigen Schritt hin zur Energiewende. Das macht er in seiner Stellungnahme zum NEP klar. „Das Verfahren ist viel transparenter als alles, was es bislang gab“, sagte Habeck am Dienstag (10. Juli). An diesem Tag lief die Frist zur Stellungnahmen aus. Der NEP zeigt für die kommenden Jahre den bundesweiten Strombedarf, die Produktion und die Wege, die der Strom nehmen soll. „Gerade für Schleswig-Holstein hat der NEP große Bedeutung. Die Energiewende hängt am Netzausbau“, sagte der Minister. „Schleswig-Holstein wird die Atommeiler vollständig durch erneuerbare Energien ersetzen. Dafür aber brauchen wir im Land neue Stromtrassen entlang der West- und Ostküste. Diese finden sich in der Bedarfsplanung des Bundes wieder. Damit ist die Bedeutung Schleswig-Holsteins für die Energiewende bundesweit anerkannt.“ Besonders wichtig ist nach Auffassung des Ministeriums der Bau einer Gleichstromtrasse nach Süddeutschland. Sie soll in Wilster, Brunsbüttel und Kaltenkirchen starten und zum Beispiel Windstrom in den Süden bringen. Vorteil einer Gleichstromleitung ist, dass sie über große Distanzen weniger Verluste hat als Wechselstrom. Schon heute zeichne sich aus Schleswig-Holstein heraus ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Transportkapazitäten ab, sagte Habeck. Zwingend erforderlich sei daher eine Verstärkung der Elbquerung. Für die Gleichstromtrasse forderte der Minister einen konkreten Zeitplan. „Bis 2015 muss das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein.“ Weiteren Prüfungsbedarf sieht das Energiewendeministerium bei den geplanten 380 KV-Leitungen Kiel-Göhl und Göhl-Lübeck. Er bittet hier die Netzbetreiber um eine Prüfung, ob und unter welchen Bedingungen eine der beiden Leitungen verzichtbar sei. „Untersucht werden soll, ob durch den Verzicht auf eine Leitung die Versorgungssicherheit gefährdet ist.“ Ein vorübergehendes Abschalten der Windparks in seltenen Fällen – wenn es zu einem Netzfehler kommt – könnte hingegen eventuell hinnehmbar sein. Habeck verwies hier auf die aktuelle Gesetzeslage, nach der zwei Leitungen in die Pläne eingestellt werden müssen, damit im Störfall eine die andere ersetzen kann (n-1-Regelung). Dieser Ansatz sei gegebenenfalls zu überprüfen. Auch aus Schleswig-Holstein sind zahlreiche Stellungnahmen von Bürgern und Verbänden zum Netzentwicklungsplan eingegangen. „Wir werden darauf pochen, dass alle Beiträge ernsthaft geprüft werden“, sagte Habeck. Parallel zur Beratung der Bedarfsplanaufstellung laufen in Schleswig-Holstein die Vorbereitungen für die konkreten Trassen auf Hochtouren. Das Bedarfsgesetz soll Ende des Jahres vom Bundestag verabschiedet werden. PM: Nicola Kabel Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de http://www.schleswig-holstein.de www.melur.schleswig-holstein.de Weitere Beiträge:Brunsbütteler Elbehafen verdreifacht sein Umschlagsergebnis im Bereich der WindkraftenergieENERCON-Forum: Energiepolitik fehlt der rote FadenDie indische Windindustrie wächst