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Wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

PB: T. Safarik, Präsident*in des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / ©: BAFA
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Anpassung der Merk- und Informationsblätter zum 1. November 2023 an neue AGVO

(WK-intern) – Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist die beihilferechtliche Grundlage großer Teile der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ und hat somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen.

Am 01.07.2023 ist eine novellierte AGVO in Kraft getreten – eine Übergangsregelung erlaubt die Bewilligung von Anträgen, die nach der vorherigen AGVO gestellt wurden, nur noch bis zum 31.12.2023. Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie hier.








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