Werbung Wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Verbraucherberatung 29. Oktober 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Anpassung der Merk- und Informationsblätter zum 1. November 2023 an neue AGVO (WK-intern) – Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist die beihilferechtliche Grundlage großer Teile der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ und hat somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen. Am 01.07.2023 ist eine novellierte AGVO in Kraft getreten – eine Übergangsregelung erlaubt die Bewilligung von Anträgen, die nach der vorherigen AGVO gestellt wurden, nur noch bis zum 31.12.2023. Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie hier. Weitere Beiträge:Bundesregierung und Wirtschaftsverbände bauen Initiative für Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzw...Großer Erfolg für den Energiekontor-Windpark HyndburnLemke und Özdemir veröffentlichen ihre Vorstellungen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel