Wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Verbraucherberatung 29. Oktober 2023 Werbung Anpassung der Merk- und Informationsblätter zum 1. November 2023 an neue AGVO (WK-intern) - Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist die beihilferechtliche Grundlage großer Teile der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ und hat somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen. Am 01.07.2023 ist eine novellierte AGVO in Kraft getreten – eine Übergangsregelung erlaubt die Bewilligung von Anträgen, die nach der vorherigen AGVO gestellt wurden, nur noch bis zum 31.12.2023. Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie hier. Übersicht Besondere Ausgleichsregelung Bundesstelle für Energieeffizienz Förderwegweiser Energieeffizienz Bundesförderung für effiziente Gebäude Energieberatung & Energieaudit Energieeffizienz Energiekostendämpfungsprogramm Rohstoffe Veranstaltungen Heizen mit Erneuerbaren Energien (bis 31.12.2020) PM: BAFA PB: T. Safarik, Präsident*in des Bundesamt für Wirtschaft und