Werbung Baden Württemberg: Kabinett verabschiedet Landesplanungsgesetz zum Ausbau der Windenergie Baden-Württemberg Windenergie 10. März 20129. März 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Am Dienstag stellte die Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neue gesetzliche Grundlage für den umfassenden Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg vor. Das Gesetz soll am 9. Mai verabschiedet werden. Das alte Landesplanungsgesetz stammte noch aus der Zeit des früheren Ministerpräsidenten Erwin Teufel. Zwar war ein Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen, viele dieser Flächen waren jedoch aufgrund schlechter Windverhältnisse nicht nutzbar. Zum 1. Januar 2013 sollen nun die alten, in den Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete gesetzlich aufgehoben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass in Zukunft überall genehmigt wird. Es ist aber eine Trendwende. Die neuen Regionalpläne werden dann nur noch Gebiete ausweisen, in denen Windenergieanlagen zulässig sind und keine Ausschlussgebiete festlegen. Windenergie sei damit nach Aussage von Ministerpräsident Kretschmann grundsätzlich erlaubt und nicht grundsätzlich verboten. Das Landesplanungsgesetz wurde im Vorfeld einer umfassenden Umweltprüfung unterworfen. 2500 Verbände und Behörden wurden angeschrieben, Bürgerinnen und Bürger konnten die geltenden Wind-Regionalpläne einsehen und Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen im Plenum des Landtags beraten und soll im Mai verabschiedet werden. Mehr Infos: Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes PM: Wind-Energie.de Weitere Beiträge:Ørsted treibt Forschung von Offshore-Windpark-Design mit Datentausch voranVestas Wind Systems veröffentlicht Aktienbasiertes Anreizprogramm 2022Bundesregierung will Energiewende verschieben