Werbung EuGH sieht Paralleljustiz in CETA als unproblematisch – Jetzt ist die Politik am Zuge Aktuelles Verbraucherberatung 30. April 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Schiedsgerichtssystem in CETA als unproblematisch eingestuft hat, ist der Vertrag nach Einschätzung des Vereins Mehr Demokratie noch keineswegs in trockenen Tüchern. (WK-intern) – „Nach der juristischen Entscheidung ist die Politik wieder am Zuge“, sagt Roman Huber, Bundesvorstand von Mehr Demokratie. „CETA muss noch in 16 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland steht außerdem noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.“ Der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen Schiedsgerichte und undemokratische Handelsabkommen werde auf jeden Fall weitergehen. So hat Mehr Demokratie gemeinsam mit dem Bündnis gerechter Welthandel einen Aufruf gegen Konzernklagerechte gestartet, den bereits mehr als eine halbe Million Menschen unterstützen. Grundsätzlich stellen CETA und andere Handelsverträge neuen Typs nach Ansicht des Fachverbandes auch weiterhin eine Demokratiegefahr dar. „Demokratisch nicht legitimierte Ausschüsse sorgen dafür, dass die Parlamente der Mitgliedstaaten schleichend an Einfluss verlieren“, erklärt Huber. „Die konzernfreundliche Paralleljustiz ist nur einer von vielen Kritikpunkten.“ Hinzu kämen viele weitere Aspekte wie der Schutz von Umwelt, Verbraucherrechten oder die Entscheidungsfreiheit von Kommunen über die öffentliche Daseinsvorsorge. Mehr Demokratie hat daher gemeinsam mit foodwatch und Campact vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen CETA erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus. Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Handelsabkommen EUSFTA ist in Vorbereitung und soll noch im Mai eingereicht werden. Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-04/cp190052de.pdf Aufruf „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen“ https://www.mehr-demokratie.de/isds-aufruf/ Verfassungsbeschwerde gegen CETA: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/ Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Handelsabkommen: https://www.verfassungsbeschwerde.eu/ PM: Mehr Demokratie e.V. Zum Bild: HINWEIS: Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission kann ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen oder über die Zuständigkeit für deren Abschluss einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden. Weitere Beiträge:Energiepreise für die Verbraucher bleiben weiter hochSiemens Mobility baut Regionalzüge für die LausitzBundestag: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Kohleausstieg