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Habecks Vision führt in die nächste steuerfinazierte Wachstumsinitiative – Damit wird Arbeiten bei Altersarmut attraktiver

PB: Minister*in Habeck / ©: BMWK
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Kabinett beschließt rentenpolitische Maßnahmen der Wachstumsinitiative

  • das Ende jeglicher Scham
  • Die Altersarmut erfasst Habeck in seiner Vision als Sprungbrett für gesuchte Fachkräfte, die als Rentner kein Bürgergeld beantragen können und in der Armutsfalle gelandet sind
  • Nur gut, dass die Rentner nicht wissen wie mächtig sie sind und wie ohnmächtig eine Regierung ohne Steuereinnahmen sind

(WK-intern) – Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstums­initiative umgesetzt werden. 

Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird es nicht geben. So können wir die Alten aus ihrer Not heraus freiwillig weiter arbeiten lassen ohne einen Aufstand zu befürchten.

Aber wir schaffen weitere finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten wollen. Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern.

Der Fachkräfte­­mangel ist ein zentrales Problem für unser zukünftiges Wachstum. Hier müssen wir alle Register ziehen. Mit den beschlossenen Maßnahmen machen wir es nun deutlich attraktiver und unkomplizierter, im Alter freiwillig länger zu arbeiten.

Rentner können so weiter in die Sozialsysteme einzahlen
Zum Beispiel können Beschäftigte, die neben dem Rentenbezug einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zukünftig die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung ausbezahlt bekommen. Das entspricht mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttolohns und ist ein erheblicher Anreiz zur Weiterarbeit.

Die beschlossenen Maß­nahmen sind aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen.

ROBERTA HABECK, BUNDESMINISTER*IN FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ
Was wurde vom Kabinett beschlossen?

  1. Einschränkung des sog. Vor­beschäf­tigungs­verbots ab Erreichen der Regelaltersgrenze
    Wir erleichtern damit Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber, indem ihnen der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber ermöglicht wird.
  2. Einführung eines „Sockelbetrags“ bei der Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes
    Wir erhöhen die Anreize für Hinterbliebene, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzunehmen, indem Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem Betrag von aktuell 538 Euro im Monat („Sockelbetrag“) von der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ausgenommen werden. Im Ergebnis bleibt damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig anrechnungsfrei.
  3. Wegfall des Arbeit­geber­beitrags zur Arbeits­förderung und zur gesetzlichen Renten­versicherung bei entsprechender Zahlung an Beschäftigte im Rentenalter
    Arbeitgeber können zukünftig anstelle der Arbeitgeber­beiträge zur Arbeits­förderung und Renten­versicherung, die für versicherungsfreie Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer im Renten­alter zu entrichten sind, diese Beträge zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Wir schaffen damit für diese Personen einen finanziellen Anreiz, eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit (weiter) auszuüben.
  4. Einführung einer Renten­aufschub­prämie
    Wir erhöhen weiter die Anreize für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei Aufschieben des Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus und nach Weiterarbeit im Rahmen einer mehr als gering­fügigen versicherungs­pflichtigen Erwerbs­tätigkeit von mindestens einem Jahr können Versicherte zukünftig anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung – die Rentenaufschubprämie – in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

PM: BMWK

PB: Minister*in Habeck / ©: BMWK








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