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Bundesnetzagentur-Präsident*in Müller: „EEG-Einspeisung darf nicht am Zählermangel scheitern“

PB: Präsident Müller der Bundesnetzagentur
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Positionspapier zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei Inbetriebnahme von EEG-Anlagen

  • Die Planwirtschaft der Ampelregierung funktioniert nicht
  • Viele Erneuerbare-Energien-Anlagen können keinen Strom einspeisen

(WK-intern) – Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zum Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht.

Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt, sagt K. Müller, Präsident*in der Bundesnetzagentur.

Messtechnik für Energiemengenerfassung erforderlich

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Klarstellungen und Impulse des Positionspapiers

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

Das Positionspapier ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1088914 veröffentlicht

Pressemitteilung (pdf / 159 KB)

PM: Bundesnetzagentur

PB: Müller erfolgreiches Lobbyist*in und Politiker*in von Bündnis 90/Die Grünen und Präsident*in der Bundesnetzagentur








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