Werbung Delegations-Ausschuss für Arbeit und Soziales besucht Norwegen und Schweden fürs Deutsche Volk Behörden-Mitteilungen 9. Juni 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Eine Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales wird vom 13. bis 16. Juni 2022 nach Norwegen und Schweden reisen. (WK-intern) – Der Delegation unter Leitung der SPD gehören Abgeordnet*innen an: der SPD, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie der DIE LINKE. Im Mittelpunkt des Informationsbesuchs sollen einerseits die Inklusion und andererseits Fragen der sozialen Sicherung stehen. Schweden setzt schon seit Jahren auf das Prinzip „Supported Employment“, das zum Ziel hat, so viele Menschen mit Behinderung wie möglich fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen. Der Inklusionsansatz dort ist das „Design for All“ – einer barrierefreien Umwelt für alle. Norwegen besitzt im Unterschied zu anderen Ländern ein separates Gesetz gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Danach besteht eine Diskriminierung, wenn zum Beispiel ein öffentliches Gebäude nicht barrierefrei zugänglich ist. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich jüngst mit Vorlagen für eine inklusivere Arbeitswelt beschäftigt und erwartet Vorschläge der Koalition zur geplanten Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, deren Beratung im Ausschuss mit der Reise vorbereitet werden soll. Ebenso soll es in beiden Ländern um deren Modelle zur Umsetzung eines flexiblen Renteneintritts und zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz angesichts der demografischen Entwicklung gehen. Dazu gehören auch Fragen des Mindestlohns, der sich auf das Rentenniveau auswirkt, und der Umgang mit Erwerbsminderung. Für den Ausschuss ist insbesondere das Modell der schwedischen Premium-Rente interessant als mögliches Modell für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenreform. Der Zeitpunkt der Reise liegt unmittelbar vor dem Inkrafttreten des geplanten Rentenberechnungsgesetzes zur Aktivierung des Nachholfaktors in der Rente und vor dem Einstieg in die Beratungen über die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vor dem Hintergrund der Beratungen über die geplante EU-Mindestlohn-Richtlinie soll es in beiden Ländern auch um den in Skandinavien traditionell hohen Organisationsgrad und die Tarifautonomie (ohne Allgemeinverbindlichkeitserklärung) gehen. Auf dem Programm stehen Gespräche mit den Partnerausschüssen des norwegischen und schwedischen Parlaments, dem Sozialversicherungsminister Schwedens, Vertreter*innen der jeweiligen Ministerien, den Sozialpartnern in beiden Ländern sowie zahlreichen Behindertenorganisationen. PM: Deutscher Bundestag Pressebild: Deutscher Bundestag Weitere Beiträge:Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Strommarktdaten für das Jahr 2024Russisch geführte Unternehmen in Deutschland erwirtschafteten knapp 32 Milliarden EuroNeues Pkw-Label zur Energieeffizienz in Kraft