Werbung Bundesnetzagentur startet Auslegung für SuedOstLink Behörden-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 30. Januar 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Präsident Homann: „Beteiligung liefert wichtige Informationen für unsere Entscheidung“ (WK-intern) – Die Bundesnetzagentur beginnt heute mit der Auslegung von Unterlagen im Abschnitt B des Netzausbauvorhabens SuedOstLink. Der Abschnitt beginnt im Raum Naumburg/ Eisenberg und endet im Raum Hof. Von den vorgeschlagenen Korridoren werden die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Bayern berührt. „Mit Beginn der öffentlichen Konsultation haben nun alle potenziell Betroffenen die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen in das Verfahren der Bundesfachplanung einzubringen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Diese Hinweise berücksichtigt die Bundesnetzagentur bei ihrer bevorstehenden Entscheidung.“ Unterlagen der Bundesfachplanung ergänzt und Nennung eines Vorschlagskorridors Die Bundesnetzagentur hatte die von 50Hertz und TenneT am 30. November 2018 eingereichten Unterlagen für vollständig erklärt. Sie basieren auf dem von der Bundesnetzagentur im Oktober 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen. Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser Vorschlagskorridor weicht an zwei Stellen vom bisher präferierten Verlauf ab. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt Die vollständigen Unterlagen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/vorhaben5-b veröffentlicht und sind bis zum 28. Februar 2019 an folgenden öffentlichen Orten ausgelegt: Gera: Stadtverwaltung, Kornmarkt 12, 07545 Gera Schleiz: Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz Erfurt: Bundesnetzagentur, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt Chemnitz: Bundesnetzagentur, Zschopauer Straße 295, 09127 Chemnitz Bonn: Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können bis zum 01. April 2019 zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern. Abschließend wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Korridor, in dem die Leitung später verlaufen wird, festlegen. Über den genauen Verlauf der Leitung in diesem Korridor entscheidet die Bundesnetzagentur in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben5-b. Hintergrund Das Vorhaben SuedOstLink führt von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt nach Isar in Bayern. Die Leitung ist erforderlich, um Netzengpässe durch den Zubau Erneuerbarer Energien zu verhindern. In Bayern werden die noch verbliebenen Atomkraftwerke bis 2022 endgültig vom Netz gehen. SuedOstLink wird in Gleichstromtechnik ausgeführt, die den verlustarmen Transport über weite Strecken ermöglicht. Zudem gilt der Erdkabelvorrang, der nur in eng begrenzten Fällen eine streckenweise Ausführung als Freileitung erlaubt. Die Inbetriebnahme des SuedOstLink ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen. PM: Bundesnetzagentur PB: SuedOstLink Weitere Beiträge:Die aktuelle Ausgabe des Quartalsberichts der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB):Zwei deutsche BHKW-Hersteller setzen auf Turbolader von AlankoBundesrat: Altholzverbrennungsanlagen können weiter betrieben werden