Werbung Lkw-Güterkraftverkehr-Unternehmen können jetzt Fördermittel für 2019 sichern Aktuelles Mitteilungen 7. Januar 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die IHK Cottbus weist darauf hin, dass seit dem 7. Januar 2019 Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuwendungen für die Förderperiode 2019 beantragen können. (WK-intern) – Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sollten die Anträge möglichst schnell gestellt werden, denn die Verteilung läuft nach dem „Windhund-Verfahren“. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden über das Förderprogramm De-Minimis gewährt: Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können notwendige Investitionen in den Fuhrpark/Personal gefördert werden, beispielsweise – Anschaffung von lärm-/geräuscharmen Reifen – Kauf, Miete und Leasing von Telematiksystemen – Software zur Darstellung der Daten des digitalen Tachografen – Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen – Anschaffung von Berufsbekleidung – Maßnahmen zu Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechenden Beratungen Zur Förderung der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit „Abbiegeassistenzsystemen“ legt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein spezielles Förderprogramm auf. Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ebenso förderfähig. An der Ausbildung interessierte Unternehmen können sich gern an die IHK-Cottbus wenden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Alle konkreten Informationen, Merkblätter und Anträge finden Sie auf den Internetseiten BAG: www.bag.bund.de Weitere Informationen und Ansprechpartnerin: Manuela Lenk, IHK Cottbus, Telefon: 0355 365-1104, E-Mail: lenk@cottbus.ihk.de PM: IHK Cottbus Lkw-Unternehmen können jetzt Fördermittel für 2019 sichern / Foto: HB Weitere Beiträge:VDMA: Maschinenexporte leiden unter den HandelskonfliktenGymnasium will Spenden-Rekord auf „Wiesbaden Crowd“EEG-Umlage steht vor drastischem Anstieg