Unter geltenden Rahmenbedingungen bleibt das Klimaziel eine 2030 Utopie Bioenergie Ökologie Technik 27. Mai 202427. Mai 2024 Werbung Transformationsprozess stärker am Leistungsvermögen des Logistiksektors ausrichten (WK-intern) - Mit sehr großer Sorge blicken der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader und der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik auf die am Markt vorbeilaufenden politischen Rahmenbedingungen. Diese bremsen die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs und verhindern die Erreichung der Klimaziele im Logistiksektor, anstatt sie zu fördern. Die gesetzlichen und strukturellen Gegebenheiten – einschließlich steigender CO2-Steuern – wirken nicht für, sondern gegen eine Transformation des Sektors, von dem erwartet wird, bis zum Jahr 2030 ein Drittel der Fahrleistung elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe zu erbringen. Hierauf haben die drei
Halbzeitbilanz der Ampel-Koalition fällt aus Sicht der mittelständischen Transport- und Logistikwirtschaft sehr ernüchternd aus Aktuelles Mitteilungen Verbraucherberatung 9. Oktober 2023 Werbung Am 5. Oktober 2023 hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. seine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt, die wie bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des gemeinsamen zweitägigen Branchendialogs „Netzwerk der Logistik“ von BGL, KRAVAG und SVG stattfand. (WK-intern) - Im Zentrum dieses Branchendialogs stand die Halbzeitbilanz der Ampel-Koalition, die – ganz im Lichte der aktuellen Beratungen zur Verdopplung der Lkw-Maut – aus Sicht der Logistikbranche sehr ernüchternd ausfällt. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Aus Sicht des mittelständischen Transportgewerbes bleibt die selbsternannte Fortschrittskoalition weit hinter den Erwartungen zurück. Besonders das Grün geführte Wirtschaftsministerium hat erkennbar wenig für den Fortschritt im Mittel-stand getan.“ Um
Lkw-Güterkraftverkehr-Unternehmen können jetzt Fördermittel für 2019 sichern Aktuelles Mitteilungen 7. Januar 2019 Werbung Die IHK Cottbus weist darauf hin, dass seit dem 7. Januar 2019 Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuwendungen für die Förderperiode 2019 beantragen können. (WK-intern) - Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sollten die Anträge möglichst schnell gestellt werden, denn die Verteilung läuft nach dem „Windhund-Verfahren“. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden über das Förderprogramm De-Minimis gewährt: Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können notwendige Investitionen in den Fuhrpark/Personal gefördert werden, beispielsweise - Anschaffung von lärm-/geräuscharmen Reifen - Kauf, Miete und Leasing von Telematiksystemen - Software zur Darstellung der Daten des digitalen Tachografen - Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen - Anschaffung von Berufsbekleidung - Maßnahmen zu Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie