Lkw-Güterkraftverkehr-Unternehmen können jetzt Fördermittel für 2019 sichern Aktuelles Mitteilungen 7. Januar 2019 Werbung Die IHK Cottbus weist darauf hin, dass seit dem 7. Januar 2019 Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuwendungen für die Förderperiode 2019 beantragen können. (WK-intern) - Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sollten die Anträge möglichst schnell gestellt werden, denn die Verteilung läuft nach dem „Windhund-Verfahren“. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden über das Förderprogramm De-Minimis gewährt: Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe können notwendige Investitionen in den Fuhrpark/Personal gefördert werden, beispielsweise - Anschaffung von lärm-/geräuscharmen Reifen - Kauf, Miete und Leasing von Telematiksystemen - Software zur Darstellung der Daten des digitalen Tachografen - Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen - Anschaffung von Berufsbekleidung - Maßnahmen zu Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie