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Mehrkosten für Energiekunden

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen / Foto: HB
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Das OLG Düsseldorf hat heute Klagen gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber stattgegeben.

(WK-intern) – Dazu erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne).

„Es war richtig und nachvollziehbar, dass die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze im Jahr 2016 deutlich gesenkt hat, um die Energiekunden zu entlasten.

Die von der Behörde festgesetzten 6,91 Prozent bedeuten dabei nach wie vor eine mehr als auskömmliche Rendite für ein risikoarmes Geschäft wie den Netzbetrieb. Verschiedene Gutachten haben dies belegt. Durch die Klage der Netzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur drohen privaten und gewerblichen Energiekunden nun Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro. Den Nachweis, dass höhere Zinssätze aufgrund zusätzlicher Investitionen durch die Energiewende nötig sind, bleiben die Netzbetreiber dabei schuldig. Im Gegenteil, in den vergangenen Jahren sind vielerorts nicht die Investitionen, dafür aber die Netzentgelte kräftig gestiegen. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Großfusion im Verteilnetzbereich brauchen wir eine wirksame Regulierung, die die Interessen aller im Blick hat sowie ein deutliches höheres Maß an Transparenz. Denn wie Verteilnetzbetreiber mit den von den Energiekunden gezahlten Netzentgelten umgehen, ist nicht nachzuvollziehen. Wir setzen darauf, dass diese Argumente in einer möglichen zweiten Instanz vor dem Bundesgerichtshof Gehör finden.“

Zum Hintergrund: Die Eigenkapitalzinssätze werden jeweils für fünf Jahre von der Bundesnetzagentur festgelegt. Sie sollen die marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicherstellen und den Anreiz schaffen für notwendige Investitionen in die Strom- und Gasnetze. Diese Zinssätze bilden sich in den Netzentgelten ab, die alle Energiekunden zahlen. Die Bundesnetzagentur hatte das Zinsniveau im Oktober 2016 auf 6,91 Prozent für Neuanlagen (für Altanlagen 5,12 Prozent) vor Steuern für den Zeitraum von 2019 bis 2023 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2018 bis 2022 für Gasnetzbetreiber gesenkt. Grundlage dafür war ein behördliches Gutachten, das unter anderem das seit Jahren sinkende Zinsniveau an den Kapitalmärkten berücksichtigte. Gegen die Entscheidung haben rund 1.100 der rund 1.600 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland geklagt.

PM: Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Mehrkosten für Energiekunden: Foto: HB








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