Mehrkosten für Energiekunden Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 22. März 2018 Werbung Das OLG Düsseldorf hat heute Klagen gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber stattgegeben. (WK-intern) - Dazu erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne). „Es war richtig und nachvollziehbar, dass die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze im Jahr 2016 deutlich gesenkt hat, um die Energiekunden zu entlasten. Die von der Behörde festgesetzten 6,91 Prozent bedeuten dabei nach wie vor eine mehr als auskömmliche Rendite für ein risikoarmes Geschäft wie den Netzbetrieb. Verschiedene Gutachten haben dies belegt. Durch die Klage der Netzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur drohen privaten und gewerblichen Energiekunden nun Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro. Den
OLG-Urteil zu Netzbetreiber: Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig Behörden-Mitteilungen 22. März 201822. März 2018 Werbung Erfolg für Gas- und Stromnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur zu niedrig (WK-intern) - In dem Verfahren um die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber haben die Beschwerden zahlreicher Energieunternehmen Erfolg. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der Auffassung, die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze berücksichtige die Marktrisiken nicht hinreichend und sei deshalb rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen. Die Bundesnetzagentur wurde verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen. Mit den Festlegungen vom 05.10.2016 (BK4-16–160 und BK4-16-161) hatte die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiode für Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen die
Bundesnetzagentur legt Eigenkapitalrenditen für Strom- und Gasnetze fest Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 14. Oktober 201613. Oktober 2016 Werbung Homann: ""Berechenbare Regulierungsentscheidungen sichern attraktive Investitionsbedingungen."" (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber von 6,91 Prozent für Neuanlagen bekannt gegeben. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. ""Die Festlegung der Zinssätze spiegelt die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider. Diese Entwicklung war im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und die Zinssätze abzusenken"", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: ""Die Bundesnetzagentur verwendet die bewährten Methoden zur Ermittlung der Zinssätze und sorgt so für verlässliche Rahmenbedingungen. Die Zinssätze gewährleisten, dass
Hildegard Müller zum Evaluierungsbericht Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 22. Januar 2015 Werbung Die Bundesnetzagentur hat dem Bundeswirtschaftsministerium den Evaluierungsbericht Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze übergeben und online veröffentlicht. (WK-intern) - Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zum Evaluierungsbericht: Berlin - "Die Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze hat sich bislang bewährt, muss aber in Zukunft weiterentwickelt werden. Das verdeutlicht der Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur. Die Regulierung muss differenzierter auf die Herausforderungen für Strom- und Gasnetzbetreiber auf der Transport- und Verteilnetzebene eingehen. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass bei der für das Jahr 2015 angekündigten Novelle der Anreizregulierungsverordnung