Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen höhere Kostenberechnung von Strom- und GasNetzen ein Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 25. April 2018 Werbung Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen Aufhebung der Eigenkapitalzinssätze ein (WK-intern) - Präsident Homann: "Die von uns festgelegten Zinssätze sind sachgerecht" Die Bundesnetzagentur hat heute Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, nach dem die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze anzuheben sind. "Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen. Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher
Mehrkosten für Energiekunden Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 22. März 2018 Werbung Das OLG Düsseldorf hat heute Klagen gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber stattgegeben. (WK-intern) - Dazu erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne). „Es war richtig und nachvollziehbar, dass die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze im Jahr 2016 deutlich gesenkt hat, um die Energiekunden zu entlasten. Die von der Behörde festgesetzten 6,91 Prozent bedeuten dabei nach wie vor eine mehr als auskömmliche Rendite für ein risikoarmes Geschäft wie den Netzbetrieb. Verschiedene Gutachten haben dies belegt. Durch die Klage der Netzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur drohen privaten und gewerblichen Energiekunden nun Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro. Den
Finanzierung der Netzinfrastruktur: BDEW zur Entscheidung des OLG Düsseldorf zum EK-Zins E-Mobilität Mitteilungen Technik 22. März 201822. März 2018 Werbung Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat heute entschieden, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig ist. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (WK-intern) - "Das heutige Urteil bestätigt die deutliche Kritik der Branche an den zu niedrigen Zinssätzen. Die von der Bundesnetzagentur 2016 festgelegte Höhe liegt auf einem der letzten Plätze in Europa - und das obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Ausbaubedarf zählt. Entsprechend klar hatte auch der vom Oberlandesgericht bestellte Gutachter die festgelegten Zinssätze bewertet. Marktgerechte, international wettbewerbsfähige kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze sind ein wesentlicher Bestandteil, um die Finanzierung der Netzinfrastruktur sicherzustellen, den
OLG-Urteil zu Netzbetreiber: Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze zu niedrig Behörden-Mitteilungen 22. März 201822. März 2018 Werbung Erfolg für Gas- und Stromnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur zu niedrig (WK-intern) - In dem Verfahren um die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber haben die Beschwerden zahlreicher Energieunternehmen Erfolg. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der Auffassung, die jüngste Festlegung der Eigenkapitalzinssätze berücksichtige die Marktrisiken nicht hinreichend und sei deshalb rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen. Die Bundesnetzagentur wurde verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen. Mit den Festlegungen vom 05.10.2016 (BK4-16–160 und BK4-16-161) hatte die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiode für Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen die
2 Milliarden Euro: Beschwerden von Netzbetreibern gegen die Absenkung der Eigenkapitalzinssätze Mitteilungen News allgemein 19. März 2018 Werbung Rödl & Partner VERTRITT STADTWERKE und ENERGIEVERSORGER im OLG-BESCHWERDEVERFAHREN / OPTIMISTISCHER BLICK NACH DÜSSELDORF (WK-intern) - Rödl & Partner begleitet fünf der insgesamt 29 Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, bei denen es um Beschwerden von Netzbetreibern gegen die Absenkung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze geht. Für die Strom- und Gasnetzbetreiber geht es beim Streit um die Eigenkapitalverzinsung für den Netzbetrieb um nicht weniger als zwei Milliarden Euro in der dritten Regulierungsperiode. Mehr als 1000 Beschwerden wurden gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur, mit der die Eigenkapitalzinssätze der Netzbetreiber um mehrere Prozentpunkte gesenkt wurden, beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Doch die mündliche Verhandlung vor dem
Neuer Eigenkapital-Zinssatz für Strom schreckt Investoren ab Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 12. Oktober 2016 Werbung BDEW zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom und Gas (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute die Höhe des Eigenkapitalzinssatzes für Investitionen in Strom- und Gasnetze bekanntgegeben. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Der von der Bundesnetzagentur jetzt festgelegte Eigenkapital-Zinssatz liegt auf einem der letzten Plätze in Europa. Es bleibt abzuwarten, ob Investoren auf dieser Basis bereit sind, die erforderlichen Finanzmittel in Milliardenhöhe zügig bereitzustellen. Verzögerungen beim Netzausbau können wir uns nicht leisten. Die massiv steigenden Kosten für den Erhalt der Netzstabilität sind ein Alarmzeichen. Wir sehen dies angesichts der großen Herausforderungen beim Aus- und Umbau der Netze mit Sorge. Es kommt jetzt entscheidend