Olaf Scholz, ehemaliges Bundeskanzlerkanzler*in und die Cum-Ex-Geschäfte Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 1. Juli 2025 Werbung Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften" (WK-intern) - Beschluss vom 27. Mai 2025 - 1 StR 364/24 Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung verurteilt, und zwar den Angeklagten G. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die beiden Angeklagten neben anderen gesondert Verfolgten als Fondsmanager der Londoner Duet-Gruppe im Jahr 2010 daran beteiligt, mittels eines von der Hamburger Varengold Bank aufgelegten Publikumsfonds außerbörsliche Future-Kontrakte mit einem Leerverkäufer rund um den Dividendenstichtag abzuschließen und sich anschließend über
Weisungsbefugte, abhängige oberste Richter*innen werden von der Politik, Bundespräsident*in, eingesetzt Behörden-Mitteilungen Verschiedenes 1. Juni 20221. Juni 2022 Werbung Abhängigkeit: Neue Richter*innen am Bundesgerichtshof eingesetzt (WK-intern) - Das Bundespräsident*in hat Richter*in Adams am Oberlandesgericht und Richter*in am Oberlandesgericht Piontek zu Richter*innen am Bundesgerichtshof ernannt. Richter*in am Bundesgerichtshof Adams ist 46 Jahre alt. Nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung trat es im Juli 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während der Proberichterzeit war es bei der Staatsanwaltschaft Göttingen, dem Amtsgericht Osterode, dem Landgericht Göttingen und dem Amtsgericht Göttingen eingesetzt. Für die Dauer von neun Monaten war es im Jahr 2007 mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft als hauptamtliche Prüfer*in an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet. Im September 2008 wurde es am Amtsgericht Göttingen
Zwei Vorsitzend*innen Richter*innen vom Bundesgerichtshof werden in Ruhestand gehen Behörden-Mitteilungen 30. September 2021 Werbung Vorsitzend*innen Richter*innen am Bundesgerichtshof Dr.*innen Milger geht in Ruhestand (WK-intern) - Vorsitzend*innen Richter*innen am Bundesgerichtshof Dr.*innen Milger wird mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand treten. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat es im April 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Im Februar 1989 wurde es bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven zur Richter*innen am Amtsgericht ernannt und von dort ab Januar 1995 an das Niedersächsische Justizministerium und das Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet. Dort erfolgte im Dezember 1996 die Ernennung zur Richter*innen am Oberlandesgericht. Im November 2001 wurde es bei dem Landgericht Oldenburg das Amt der Vizepräsident*innen des Landgerichts übertragen. Am
bne kritisiert BNetzA-Entscheidung, weniger Daten zu Netzentgelten zu veröffentlichen Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Dezember 2018 Werbung Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass sie zukünftig aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wesentliche Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze nicht mehr veröffentlichen wird. (WK-intern) - So werde zukünftig die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern unterbleiben. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, kritisiert diese Entscheidung: „Die ohnehin schon kaum vorhandene Transparenz der Netzentgelte nimmt mit dieser Entscheidung weiter ab. Darunter werden die Verbraucher leiden. Energiekunden und Lieferanten hatten bereits in der Vergangenheit große Probleme, nachzuvollziehen, wie die Netzentgelte zustande kommen. Dabei geht es hier um einen jährlichen Beitrag von geschätzt 24 Milliarden Euro.
Bundesgerichtshof: Bundesnetzagentur muss Transparenz bei Netzentgelten reduzieren Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Dezember 2018 Werbung Präsident Homann: „Rückschlag für Transparenzbemühungen“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur wird wegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze stark reduzieren. „Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Rechtsstreit um Datenveröffentlichung Der Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur gestern verpflichtet, die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Anreizregulierungsverordnung. Mit dieser Vorschrift hat der Verordnungsgeber den Regulierungsbehörden aufgegeben, die Transparenz der Netzentgeltregulierung zu erhöhen. Zahlreiche
Bundesgerichtshof erstmals mit gewährleistungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem sogenannten Abgasskandal Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 9. Oktober 2018 Werbung Verhandlungstermin am 9. Januar 2019, 10.00 Uhr - VIII ZR 78/18 (Kaufpreisminderung bei einem vom sogenannten "Abgasskandal" betroffenen Kraftfahrzeug) Pressebild: Palais mit Brunnen / © Foto von Joe Miletzki (WK-intern) - In dem vorliegenden Verfahren wird sich der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erstmals mit gewährleistungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Abgasskandal" auseinanderzusetzen haben. Sachverhalt: Der Kläger erwarb im Juni 2013 von der Beklagten, einer Škoda -Vertragshändlerin, einen im März 2013 erstzugelassenen Pkw Škoda Octavia Kombi II Scout mit einer Laufleistung von 11 km zum Kaufpreis von 26.770 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem 2-Liter-Dieselmotor Typ EA 189
Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen höhere Kostenberechnung von Strom- und GasNetzen ein Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 25. April 2018 Werbung Bundesnetzagentur legt Rechtsbeschwerde gegen Aufhebung der Eigenkapitalzinssätze ein (WK-intern) - Präsident Homann: "Die von uns festgelegten Zinssätze sind sachgerecht" Die Bundesnetzagentur hat heute Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, nach dem die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze anzuheben sind. "Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen. Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher
Mehrkosten für Energiekunden Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 22. März 2018 Werbung Das OLG Düsseldorf hat heute Klagen gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber stattgegeben. (WK-intern) - Dazu erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne). „Es war richtig und nachvollziehbar, dass die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze im Jahr 2016 deutlich gesenkt hat, um die Energiekunden zu entlasten. Die von der Behörde festgesetzten 6,91 Prozent bedeuten dabei nach wie vor eine mehr als auskömmliche Rendite für ein risikoarmes Geschäft wie den Netzbetrieb. Verschiedene Gutachten haben dies belegt. Durch die Klage der Netzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur drohen privaten und gewerblichen Energiekunden nun Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro. Den
Bundesgerichtshof: Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten ist unpfändbar News allgemein Verbraucherberatung 16. November 201716. November 2017 Werbung Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten ist unpfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert worden sind. (WK-intern) - Versäumnisurteil vom 16. November 2017 – IX ZR 21/17 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen pfändbar ist und daher in der Insolvenz zugunsten der Gläubiger verwertet werden kann. Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Schuldnerin schloss im Jahr 2010 bei der Beklagten einen Rentenversicherungsvertrag (Riester-Rente) ab. Der Rentenversicherungsvertrag sieht ein Kündigungsrecht für die Schuldnerin vor. Nachdem die Schuldnerin Beiträge in Höhe von insgesamt 333 € gezahlt hatte, stellte die Beklagte den Versicherungsvertrag auf Antrag
Vertragsänderung=Preisänderung: Stromkunden können nun noch leichter kündigen News allgemein Verbraucherberatung 13. Oktober 2017 Werbung ARAG Experten über das erweiterte Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen (WK-intern) - Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, dass es dort Bewegung gibt und Kunden schnell und unbürokratisch ihren Versorger wechseln können, so oft ihnen ein Tarif besser gefällt. Daher ist es relativ leicht, einen Stromvertrag zu kündigen. Schon die geringste Preisanpassung nach oben genügt und der Kunde kann aus seinem Vertrag raus. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Stromkonzerne in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich eingeschränkt. Doch damit ist jetzt Schluss. Die ARAG Experten erläutern, weshalb. Was bisher galt Nur gut ein Fünftel des Strompreises ist abhängig von der Beschaffung und dem
Bundesgerichtshof fällt Urteil für Kinderbetreuungsplätze und nimmt Kommunen in die Pflicht Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 20. Oktober 2016 Werbung Bundesgerichtshof bejaht mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze - Verschulden der beklagten Kommune muss aber noch geprüft werden (WK-intern) - Urteile vom 20. Oktober 2016 – III ZR 278/15, 302/15 und 303/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in mehreren Entscheidungen mit der Frage befasst, ob Eltern im Wege der Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB* in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 GG**) den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII*** ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt
BDEW zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Urteil mit Augenmaß Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 29. Oktober 201528. Oktober 2015 Werbung Zum Urteil des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Preisänderungen in der Grundversorgung mit Erdgas erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): (WK-intern) - "Die Versorger haben sich bei der Preisanpassung genau an diejenigen rechtlichen Regelungen gehalten, mit denen der Gesetzgeber in Deutschland die europäischen Richtlinien umgesetzt hat. Zudem haben sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) beachtet, der die bis 2014 geltenden gesetzlichen Regelungen der Grundversorgungsverordnungen Gas und Strom (GasGVV bzw. StromGVV) nicht beanstandet hat. Der Europäische Gerichtshof hat im vergangenen Jahr diese vom deutschen Gesetzgeber erlassenen Verordnungen als nicht europarechtskonform eingestuft. Am 30.10.2014 trat daher eine überarbeitete Fassung dieser Verordnungen in Kraft. Die