Werbung ESWE-Aufsichtsrat sieht Windpark-Kurs bestätigt Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. März 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels ESWE will Windkraftnutzung auf dem Taunuskamm (WK-intern) – Der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG ist am Mittwoch, den 21. März zu seiner ersten ordentlichen Sitzung des Jahres 2018 zusammengekommen. In einem Tagesordnungspunkt ging es um den Sachstandsbericht zum Projekt Windpark Hohe Wurzel. Der 18-köpfige Aufsichtsrat entschied dabei mehrheitlich, dass die vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erhobene Klage gegen den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt bis zu einer gerichtlichen Entscheidung weitergeführt werden soll. Der Aufsichtsrat wird seit Projektbeginn ausführlich über den Projektstand informiert und war 2017 in einer Sondersitzung umfassend über die Ablehnungsgründe zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag und die Erfolgsaussichten einer Klage Informiert worden. Die damals getroffenen Experteneinschätzungen gelten unverändert. Die teilweise in der Öffentlichkeit geäußerte Vermutung, Bestandteile eines Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (hier ging es eigentlich um die Beiladung des Vereins Naturerbe Taunus e. V., die abgelehnt worden war) seien kritisch für das Vorhaben oder bedeuteten gar das juristische „Aus“, sind nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht gerechtfertigt. Im Gegenteil: Im Falle eines Bescheidungsurteils wird das Regierungspräsidium verpflichtet, unter Beachtung der Auffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Dies bedeutet, dass die bisher von ihm geltend gemachten Ablehnungsgründe nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sofern diese nach der Auffassung des Gerichts rechtswidrig waren. Der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG ist daher der Auffassung, dass sich aus dem VGH-Urteil keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung des bislang eingeschlagenen Kurses erforderlich machen würden. Eine konkrete Aussage zur Wirtschaftlichkeit des Projekts kann daher erst nach Vorliegen einer BlmSch-Genehmigung mit ihren konkreten Nebenbestimmungen und den dann bekannten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG auch weiterhin im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen über den Prozessfortgang und die allgemeinen gesetzlichen bzw. wirtschaftlichen Entwicklungen zum Thema Windkraftnutzung informiert. PM: ESWE Versorgungs AG Weitere Beiträge:Versteigerungen etablieren sich als fester Bestandteil des Europäischen EmissionshandelsKlima-Leitprojekt InnovationCity Ruhr läuft weiterE.ON Onshore Wind Europe gewinnt bedeutenden Onshore-Windkunden in Schottland