Werbung EU-Kommission bestätigt zentrale Bausteine der Energiewende Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 20. Dezember 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Brüssel genehmigt EEG 2017 und Netzreserve (WK-intern) – Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2016 weitere zentrale Bausteine der Energiewende beihilferechtlich bestätigt: das EEG 2017 und die Netzreserve. Teil der Genehmigung ist auch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Mit der Genehmigung vom 20. Dezember 2016 kann das EEG 2017 wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das ist ein wichtiger Schritt. Damit herrscht Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, das mit der Umstellung auf Ausschreibungen die Erneuerbaren Energien fit für den Markt und damit für die nächste Phase des Erneuerbaren-Ausbaus macht. Ab 2017 wird die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern durch Ausschreibung am Markt ermittelt. Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes hat die Europäische Kommission am 20. Dezember 2016 ebenfalls grünes Licht für die sog. Netzreserve gegeben. Die Netzreserve sichert die Stabilität des Stromnetzes und damit die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems. Sie ist zeitlich und größenmäßig an regionalen Netzengpässen orientiert. Zudem ist auch die Kostenerstattung für Anlagen in der Netzreserve angepasst und damit für die Praxis klar geregelt worden. PM: BMWi Pressebild: BMWi Weitere Beiträge:Biogas Nord, Jahresbilanz 2010 zurück in die GewinnzoneNeue Studie: Beschäftigungspotenzial bei Windenergiebranche ist gewaltig, besonders im handwerkliche...SolarWorld AG baut 2011 Auslandsanteil