Iberdrola erhält den Zuschlag zum Aufbau für den 300MW-Offshore-Windpark „Windanker“ Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 31. Januar 2025 Werbung BSH: Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Windanker“ erlassen Iberdrola baut 21 Windenergieanlagen nordöstlich von Rügen Netzkapazität beträgt 300 Megawatt Deutschland liefert weiteren relevanten Beitrag zum Klimaschutz (WK-intern) - Rostock: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Windanker“ erlassen. Insgesamt 21 Windenergieanlagen werden nordöstlich von Rügen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee auf einer Fläche von 25 Quadratkilometern gebaut. Die Netzkapazität beträgt 300 Megawatt. Damit kann man mehrere hunderttausend Haushalte mit Strom versorgen. Das BSH hat den am 24.01.2025 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Windanker“ heute an seinem Dienstsitz in Rostock dem zukünftigen Betreiber Iberdrola
BSH gibt zwei Flächen in der Nordsee für 2500 Megawatt Offshore-Wind-Leistung bekannt Behörden-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 28. Januar 2025 Werbung Offshore-Windenergie: BSH erlässt 5. WindSeeV Eignung von zwei Flächen in der Nordsee festgestellt 2500 Megawatt zu installierende Leistung Wichtiger Meilenstein für die Erreichung der Offshore-Ziele (WK-intern) - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die 5. Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (5. WindSeeV) erlassen. BSH-Präsident Helge Heegewaldt sagt: „Durch das Inkrafttreten der 5. WindSeeV am 28. Januar 2025 erhält die Wirtschaft Planungs- und Rechtssicherheit für den Bau von Windenergieanlagen mit einer zu installierenden Leistung von 2.500 Megawatt in der Nordsee. “Damit erreichen wir einen weiteren großen Meilenstein auf dem Weg zum 70 Gigawatt Ziel der Bundesrepublik Deutschland“. Das BSH hat mit dem Erlass der
Bundeswirtschaftsministerium will 50 Gigawatt Offshore-Wind bis 2035 schaffen Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. November 20224. November 2022 Werbung Schnell Planungssicherheit für 50 Gigawatt Offshore-Wind bis 2035 schaffen (WK-intern) - Bremerhaven – Der WAB e.V., zugleich Industrieverband für Windenergie und Wasserstoff sowie Innovationscluster, begrüßt die Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, das Mindestziel für den Offshore-Wind-Ausbau von 40 Gigawatt (GW) bis 2035 zu übertreffen und in diesem Zeitraum 50 Gigawatt zu installieren. Dieses Ziel ist Teil einer gestern getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bund, den Nordländern sowie den für Offshore-Wind-Netzanschlüsse zuständigen Übertragungsnetzbetreibern. Die Flächen für 50 GW in Nord- und Ostsee sowie deren zeitliche Reihenfolge sollten nun im Planungsprozess schnellstmöglich festgelegt werden. "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die großen wirtschaftlichen Chancen erkennt, die mit dem Ausbau
Energiesouveränität: VDMA veröffentlicht Wertschöpfungspapier zur Stärkung der Windindustrie Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 6. Juli 2022 Werbung Klima-, Energie- und Industriepolitik müssen ineinandergreifen – Osterpaket reicht nicht aus (WK-intern) - Die als Osterpaket bezeichneten verschiedenen gesetzlichen Initiativen der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien stehen kurz vor der Verabschiedung. Die im Fachverband VDMA Power Systems organisierten Hersteller und Zulieferer des Windenergieanlagenbaus haben ein Positionspapier zur Stärkung der europäischen Windindustrie für Energiesouveränität, Klimaneutralität und Technologiesicherheit entwickelt. Das Papier beschreibt den Status der Windindustrie in Deutschland und Europa und gibt Handlungsempfehlungen. Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, erläutert das Positionspapier und kommentiert den aktuellen Status des Osterpakets: „Die Windindustrie in Europa steht vor großen Herausforderungen. Sie hat einen bedeutenden
WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler zur Einigung der Koalitionsfraktionen auf eine WindSeeG-Novelle Offshore Windenergie Wirtschaft 2. November 20202. November 2020 Werbung WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler kommentiert die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vermeldete Einigung der Koalitionsfraktionen auf eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes: (WK-intern) - „Die Einigung zum Ausbau der Windkraft auf See von 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040 ist ein wichtiger Schritt für die heimische Offshore-Windindustrie. Nun müssen so schnell wie möglich neue Offshore-Windparks gebaut werden können. Der bereits eingetretene Fadenriss schwächt die Windkraft auf See als ‚tragende Säule der Energiewende‘ – und nur neue Bauaktivitäten auf Nord- und Ostsee können hier helfen. Die Lieferkette braucht diesen Impuls nach der von der Bundesregierung verordneten und immer noch anhaltenden Ausbaulücke dringend. Dass die Förderung und Ausschreibung
Planung der Energiewende geht an Umsetzung vorbei, Ausbau der Windenergie auf See wird politisch ausgebremst Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. September 2020 Werbung BDEW zur Anhörung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WK-intern) - „Mit der 2. Gebotskomponente lassen sich die Ausbauziele für Wind-Offshore kaum erreichen.“ Die Bundesregierung sollte stattdessen auf Alternativen zurückgreifen Heute findet im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) statt. „Die Bundesregierung möchte mit der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes den Ausbau von Offshore-Wind beschleunigen. Doch wird der Gesetzentwurf nicht noch entscheidend nachgebessert, erreicht sie das genaue Gegenteil: Der Ausbau der Windenergie auf See wird ausgebremst“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Es ist zwar richtig, dass die Bundesregierung im Gesetzentwurf plant, die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie auf 20 GW bis 2030 und
Verfassungsbeschwerden gegen WindSeeG zu einem Teil erfolgreich Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 21. August 2020 Werbung Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks zu einem Teil erfolgreich (WindSeeG) (WK-intern) - Mit veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz verfassungswidrig ist, soweit es keinerlei Ausgleich für Planungs- und Untersuchungskosten von Vorhabenträgern vorsieht, deren nach früherem Recht begonnene Projekte infolge des Inkrafttretens des Gesetzes beendet wurden. Ein Ausgleich ist erforderlich, sofern die Unterlagen und Untersuchungsergebnisse für die nach neuem Recht vom Staat durchzuführenden „Voruntersuchungen“ weiter verwertet werden können. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerinnen hatten noch nach der bis Ende 2016 geltenden Seeanlagenverordnung die Zulassung von Offshore-Windparks in der völkerrechtlich durch das
Statement: Vattenfall zu den Empfehlungen des Bundesrats zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Offshore Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. Juli 2020 Werbung Zu den Empfehlungen des Bundesrats zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes erklärt Gunnar Groebler, Senior Vice President und Chef des Geschäftsbereichs Wind bei Vattenfall: (WK-intern) - „Die Aufforderung der Bundesländer, das bislang im Gesetzentwurf enthaltene dynamische Gebotsverfahren zu streichen, ist ein starkes Signal für den zügigen Ausbau von Offshore-Windenergie hierzulande, den wir ausdrücklich begrüßen! Die Bundesregierung sollte diesen Vorschlag aufgreifen und nunmehr die 2. Gebotskomponente aus dem Gesetzentwurf streichen. Denn die Windenergie auf See leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele sowie zur Versorgungssicherheit. Für die Planungs- und Investitionssicherheit der Branche sind deshalb verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. Gemeinsam mit der Branche und zahlreichen Verbänden schlagen
Windenergie auf See: BSH veröffentlicht erstmals Entwürfe zur Eignungsprüfung von Offshore-Flächen Behörden-Mitteilungen Offshore Windenergie Windparks Wirtschaft 27. März 2020 Werbung Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlicht heute im Rahmen der Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung die Entwürfe zur Eignungsprüfung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3. Die Öffentlichkeit ist zur Stellungnahme eingeladen. (WK-intern) - Das BSH hat die Eignung der drei Flächen auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes geprüft. Die drei Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 sind nach der vorläufigen Prüfung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See geeignet. Voraussetzung ist, dass bestimmte Maßnahmen, etwa zum Schutz der Meeresumwelt oder der Schifffahrt, umgesetzt werden. Das BSH schlägt entsprechende Maßnahmen, die als Vorgaben vorgeschrieben werden könnten, vor. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird eine Strategische Umweltprüfung
Neue Offshore-Windparks: BSH beauftragt Fraunhofer IWES mit Baugrund-Voruntersuchungen Behörden-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 7. April 20187. April 2018 Werbung Bevor die Vergabe neuer Offshore-Windparkcluster in Nord- und Ostsee er-folgt, werden gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) Voruntersuchungen des Baugrundes durchgeführt. (WK-intern) - Wichtige Informationen zur Meeresumwelt, dem Baugrund, und den Wind - und ozeanographischen Verhältnissen ermöglichen den Bietern, Bauaufwand und zu erwartenden Ertrag besser abzuschätzen. In der ersten Vergaberunde für die Vorerkundung des Baugrunds hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter anderem das Fraunhofer IWES ausgewählt. Die Forscher erstellen dreidimensionale Baugrundmodelle auf Basis geophysikalischer Messungen. Die Messfahrt zur Datenerhebung soll im September erfolgen. Für die Planung und Entwicklung von Offshore-Windparks ist die Kenntnis der Baugrundverhältnisse entscheidend: Auf dieser Grundlage lassen sich die Tragstrukturen von
Offshore-Windenergie: Neue Aufgaben des BSH – Flächenentwicklungsplan und Voruntersuchungen Behörden-Mitteilungen Offshore Windenergie Windparks Wirtschaft 11. Januar 2018 Werbung In der Bilanz des Jahres 2017 ging Monika Breuch-Moritz auf die Veränderungen im Bereich der Offshore-Windenergie ein. (WK-intern) - Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, hat dem BSH zwei neue, große Aufgaben zugeschrieben. Die Erstellung des Flächenentwicklungsplans und die Voruntersuchungen kommen zu den bisher bestehenden Aufgaben des BSH - der maritimen Raumordnung sowie der Zulassung und Überwachung von Offshore-Windparks – hinzu. Auf die Zunahme und die stetig wachsende Bedeutung der Aufgaben hat das BSH mit der Einrichtung einer neuen Abteilung „Ordnung des Meeres“ reagiert. Im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) legt das BSH in einem Flächenentwicklungsplan (FEP) die Flächen
wpd reicht Verfassungsbeschwerde gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz ein Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 29. September 2017 Werbung Der Bremer Projektierer wpd hat heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingereicht, die das wpd-offshore-Projekt Kaikas entschädigungslos von zukünftigen Ausschreibungen ausschließen. (WK-intern) - Das in der deutschen Nordsee gelegene Projekt Kaikas wurde 2013 mit 80 Windenenergieanlagen genehmigt, kann aber derzeit nicht umgesetzt werden, da es als einziges genehmigtes Projekt mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetz von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird. Die von Prof. Dr. Marcus Dannecker aus der Kanzlei Gleiss Lutz entworfene 150 seitige Verfassungsbeschwerde sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), die Berufs- und die Eigentumsfreiheit (Art. 12 und