Werbung Atomausstieg: Karlsruhe hat die Klagen der Stromkonzerne zum großen Teil abgewiesen Ökologie Verbraucherberatung 6. Dezember 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Atom-Urteil: AKW-Betreiber bekommen nur kleinen Bruchteil entschädigt (WK-intern) – Bundesverfassungsgericht: Staat darf Laufzeiten von Atomkraftwerken beschränken. Atomkraftgegner fordern: jetzt alle AKW stilllegen Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Statt der geforderten 19 Milliarden Euro werden die AKW-Betreiber nur einen dreistelligen Millionenbetrag als Entschädigung für den Atomausstieg erhalten. Karlsruhe hat die Klagen der Stromkonzerne zum großen Teil abgewiesen. Der Staat hat das Recht, Laufzeiten von Atomkraftwerken zu beschränken. Die Bundesregierung sollte daraus Konsequenzen ziehen und alle noch laufenden Atomkraftwerke jetzt schon abschalten und nicht erst 2022. Denn die Reaktoren werden immer älter und störanfälliger. Für die Stromversorgung werden sie schon heute nicht mehr benötigt.“ PM: .ausgestrahlt Pressebild: Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt / Foto: Bente Stachowske Weitere Beiträge:Während in Westeuropas Städten immer mehr Elendsviertel entstehen blühen Osteuropas Städte aufBEE: Konjunkturpaket lässt Potenzial für wirtschaftliche Impulse durch die Wärmewende ungenutztErdgasautos emittieren bis zu 85 Prozent weniger Stickoxide im Vergleich zum Euro-VI-Grenzwert für D...