Werbung Gebrochene Passfedern an Abgaskompressoren im Kernkraftwerk Brokdorf Behörden-Mitteilungen 1. Juni 201631. Mai 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Im Kernkraftwerk Brokdorf sind bei Inspektionen im Abgassystem an den Kompressoren gebrochene Passfedern festgestellt worden. (WK-intern) – Ein erster Befund war bereits im Februar 2016 aufgetreten und zunächst als Einzelfehler betrachtet worden. Nun wurde bei einer Inspektion an einem weiteren Kompressor ebenfalls eine gebrochene Passfeder festgestellt. Die Passfeder verbindet formschlüssig die Antriebswelle mit dem Laufrad des Kompressors. Die Passfedern wurden umgehend ausgetauscht. In beiden Fällen war die Funktionsfähigkeit des Kompressors trotz gebrochener Passfeder gegeben. Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ hat die E.ON-Betreibergesellschaft heute (31. Mai) der Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) gemeldet. Hintergrund Das Abgassystem ist als sonstiges sicherheitstechnisch wichtiges System eingestuft und hat die Aufgabe, die im Kontrollbereich anfallenden radioaktiven Gase zu sammeln und für die Abgabe vorzubereiten sowie den Wasserstoff- und Sauerstoffgehalt im Abgas zur Vermeidung von Knallgasbildung zu begrenzen. Befunde an einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System mit Hinweis auf einen systematischen Fehler sind meldepflichtig, so dass dieses Ereignis der Atomaufsicht zu melden war. Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse: Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein Pressebild: Robert Habeck © Staatskanzlei Weitere Beiträge:BMWi fördert mit 437 Millionen Euro für nachhaltige BatteriezellfertigungGesetzentwurf zur Novellierung des Energiewende- und KlimaschutzgesetzesNeues Laborgebäude und technische Investitionen stärken Verbraucherschutz