Werbung Checkliste: Mindestanforderungen für alle ab dem 01.07.2012 gestellten Förderanträge auf Energieberatung Behörden-Mitteilungen 27. September 201227. September 2012 (WK-intern) – Im Internet-Auftritt des BAFA ist folgendes Dokument veröffentlicht worden: Checkliste Mindestanforderungen an einen Beratungsbericht für alle ab dem 01.07.2012 gestellten Förderanträge Das BAFA hat in Auslegung der nach der Richtlinie an Beratungsberichte gestellten Mindestanforderungen eine Checkliste entwickelt. Auf ihrer Grundlage prüft es die Förderfähigkeit der als Verwendungsnachweis eingereichten Beratungsberichte. Es wird daher dringend empfohlen, diese Hilfestellung zu beachten. Die Möglichkeit zur Nachbesserung von Beratungsberichten schließt die Richtlinie ausdrücklich aus. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollten Details der Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit, zum Jahreswärmebedarf und zu den U-Werten dem Bericht als Anhang beigefügt werden. Sollte das BAFA diese Unterlagen in Ausnahmefällen benötigen, wird es sie separat anfordern. Die Ergebnisse der Berechnungen (insbes. bzgl. U-Werten, Kostenabschätzungen und Wirtschaftlichkeit) sind jedoch im Hauptteil des Berichtes zu verarbeiten. Die nachfolgende Checkliste gilt für Antragseingänge ab dem 1. Juli 2012. Diese PDF – Datei herunterladen Weitere Beiträge:Handelsvolumen an den globalen Strommärkten der EEX Group stieg um 51 %Auf dem Stand von 2012: Sachsen fährt mit seinem Energie- und Klimaprogramm vor die WandIntelligente Verteilernetze sind Schlüssel für Energiewende Made in Germany