Werbung Sachverständigenrat hält Bereitstellung von Ad-hoc-Mitteln im Katastrophenfall für unnötig Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 25. Februar 202225. Februar 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Sachverständigenrat übergibt Gutachten zur Zukunft der Naturgefahrenversicherung (WK-intern) – Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (* innen ?) hat heute ein Gutachten zur Zukunft der Naturgefahrenversicherung von Wohngebäuden an Staatssekretär*in Christiane Rohleder übergeben. In seinem Gutachten untersucht der Sachverständigenrat eine allgemeine Versicherungspflicht für Wohngebäude. Bemerkungen WK: Natürlich weiß ein Sachverständigenrat nicht, dass manche Gebäude gar nicht gegen Elementarschäden versichert werden können Ebenso wenig kann das das Leiter*in der Pressestelle: U. Schulte und die Redaktion: A. Kübler, A. Scharf, C. Stolzenberg und B. Zimmermann wissen Noch weniger Wissen darüber haben die Staatssekretär*innen und Minister*innen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Es bleibt festzustellen, eine Regierung will alle Verantwortung abstreiten – wozu braucht man so eine Regierung, wozu werden Steuern, Abgaben, Umlagen, Gebühren, … bezahlt? Antwort, für solche teuer bezahlten Gutachten, die das Papier nicht wert sind auf dem sie Lügen an einander reihen WK-Der Sachverständigenrat hat eine Auffassung und keinerlei Sachverstand Nach Auffassung des Sachverständigenrats ist eine präventive Versicherung von Wohngebäuden gegen Naturgefahren wirksamer und nachhaltiger als die Bereitstellung von Ad-hoc-Mitteln im Katastrophenfall. WK-Staatssekretär*in wäscht schon mal die Hände der Regierenden in Unschuld Staatssekretär*in C. Rohleder: „Wie sehr die Klimakrise uns in Deutschland betrifft, hat spätestens die Flutkatastrophe im Ahrtal gezeigt. Den Klimawandel zu bekämpfen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Aber auch Klimaanpassung und Vorsorge werden immer wichtiger. Schon die aktuelle Klimaerhitzung führt zu häufigeren und stärkeren Extremwetterereignissen. Wir müssen dringend Städte und Häuser besser gegen Überflutungen und andere Extremwetter wappnen. Der Bund unterstützt die Kommunen hierbei mit Beratung, Förderung und Kompetenzaufbau. Auch die Absicherung für den Schadensfall muss besser werden. Derzeit sind weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert. Eine Naturgefahrenversicherung kann ein wichtiger Baustein für den besseren Schutz der betroffenen Menschen sein. Das Gutachten des Sachverständigenrates ist ein wichtiger Impuls für die Diskussion um eine bessere Absicherung der Betroffenen bei Schäden an Wohngebäuden durch Naturereignisse. Für mich ist wichtig, dass wir in Deutschland zu einer besseren Absicherung gegen Naturgefahren kommen, die im Schadensfall auch wirklich greift, möglichst viele Menschen erreicht und sozial ausgewogen ist.“ Ausgangspunkt für die Untersuchung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen war die Flutkatastrophe im Ahrtal, durch die über 130 Menschen gestorben sind. Hunderte Gebäude wurden weggerissen, auch dies mit dramatischen Folgen für die betroffenen Menschen. Auch die materiellen Schäden sind immens. Die letzte Bundesregierung musste 30 Milliarden Euro unter anderem für den Wiederaufbau unversicherter Wohngebäude bereitstellen. Zudem war 2021 das bisher teuerste Naturgefahrenjahr für die Versicherer. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen schlägt in seinem Gutachten nun eine Versicherungspflicht für Wohngebäude vor. Sie sei von der Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert, wie eine eigens vom Sachverständigenrat durchgeführte repräsentative Befragung ergab. Die mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Versicherungspflicht gegen Naturgefahren hat der Sachverständigenrat sich intensiv auseinandergesetzt. Den Hauptvorteil einer Versicherungspflicht gegenüber anderen Reformmodellen sieht der Sachverständigenrat in einem flächendeckenden Versicherungsschutz. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) wurde im November 2014 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichtet. Seit Anfang 2022 ist der SVRV dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zugeordnet. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen soll auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis das für den Verbraucherschutz und die Verbraucherpolitik zuständige Bundesressort bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik unterstützen. Der Sachverständigenrat ist unabhängig und hat seinen Sitz in Berlin. Weitere Informationen Gutachten auf der Website des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen Pressemitteilung Sachverständigenrat für Verbraucherfragen PM: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / BMUV Titelbild mit Namen: Gutachten auf der Website des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen PB: Bundesumweltminister*innen Lemke / Copyright: Bundesregierung/Steffen Kugler / Die Bundes-Verantwortliche für diese Veröffentlichung Und hier ein eigenes praktisches Beispiel: Unser 450 Jahre altes Bauernhaus liegt nahe dem Nord-Ostsee-Kanal, der vor ca. 125 Jahren gebaut wurde. Alle Häuser die bis zu einer Nähe von 500 Metern Luftlinie am NOK stehen können nicht gegen Elementarschäden versichert werden! Das Haus ist älter als die USA, man stelle es sich vor. Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz und hat allen Stürmen und Wassern von oben und unten stand gehalten. So etwas kann heute niemand mehr bauen. Das alte Eichenständerwerk ist sozusagen unbezahlbar. Wir werden alle zur Kasse gezogen für die es keine Gegenleistung gibt, wir werden verhöhnt. Weitere Beiträge:Deutschlands beste Energie-Scouts - Mittelstandsinitiative ehrt Azubis für ihre herausragenden Proje...Workshop zur Ressourceneffizienz von BMWi und BDIVSE: UREK-S setzt ein wichtiges Signal zugunsten der Wasserkraft