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Direktvermarktung von Öko-Strom darf nicht zum Auslaufmodell werden

(WK-intern) – Bundesregierung plant unerwartet hohe Kappung der Managementprämie

Düsseldorf – Seit Anfang des Jahres ist durch die Einführung des Marktprämienmodells erstmals Wettbewerb im Bereich der erneuerbaren Energien durch die Direktvermarktung möglich.

Das bedeutet, dass Betreiber von beispielsweise Windanlagen ihren Strom direkt verkaufen können.

Da bei der Direktvermarktung auf die fixe Förderung durch das EEG verzichtet wird, hat dieses Instrument eine wichtige Brückenfunktion hin zu einem wettbewerbsfähigen Markt für erneuerbare Energie übernommen. Damit wird auch erstmals das Oligopol der Übertragungsnetzbetreiber aufgebrochen, die bisher qua gesetzlicher Vorgabe, über nahezu den gesamten EEG-Strom verfügen und diesen quasi “blind“ in den Spotmarkt geben müssen.

Obwohl die Direktvermarktung erfolgreich angelaufen ist und die Erwartungen deutlich übertroffen hat, plant die Bundesregierung nach nur wenigen Monaten Laufzeit unerwartet starke Kürzungen bei der Managementprämie, ohne die eine Direktvermarktung derzeit noch nicht tragbar wäre.

„Es ist sehr wahrscheinlich, dass es zu einer Rückentwicklung kommt und die Erzeuger erneuerbarer Energien wieder in das sichere und bequemere System der fixen Einspeisevergütung zurückwechseln. Sowohl für das Jahr 2013, aber insbesondere aufgrund der geplanten Absenkungen in den Jahren 2014 und 2015 steht zu befürchten, dass deshalb die Anstrengungen zur Marktintegration abnehmen. Von den betroffenen Investoren könnte diese Anpassung nach einem halben Jahr als ein Signal für den Ausstieg aus dem Marktprämienmodell und damit aus der Marktintegration gewertet werden“, sagt Dr. Jan Haizmann, Geschäftsführer von EFET Deutschland.

Die Bundesregierung würde damit ihre eigenen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien unterlaufen. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungszuverlässigkeit ist es notwendig, dass die erneuerbaren Energien einen höheren Beitrag zur Systemsicherheit leisten als bisher. Wie auch die konventionelle Erzeugung muss die Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern einen fairen und diskriminierungsfreien Anreiz erhalten, ihre Einspeisung – unter Beachtung des grundsätzlichen Einspeisevorrangs – effizient an die Nachfragesituation flexibel anzupassen. Das mit der EEG-Novelle 2011 eingeführte Marktprämienmodell hat sich in der wissenschaftlichen, ökonomischen und politischen Diskussion als bevorzugtes Integrationsinstrument durchgesetzt.

Mit dem vorliegenden Vorschlag würde die Marktintegration der erneuerbaren Energien auf den Stand von 2009 zurück geworfen. Eine erfolgreiche Marktintegration der erneuerbaren Energien ist nur möglich wenn auch Kontinuität beim Marktprämienmodell besteht.

Ohne Wettbewerb bei den erneuerbaren Energien ist die Energiewende in Gefahr. So ermöglicht die Direktvermarktung erstmals eine punktgenaue Einspeiseprognose von online-gemessenen Anlagen und das ferngesteuerte Abschalten beispielsweise von Windkraftwerken, wenn zu viel Ökostrom produziert wird und negative Strompreise zustande kommen. Um den Strom loszuwerden, muss der Verkäufer, also die Netzbetreiber, draufzahlen, das heißt, der Stromkäufer bekommt noch Geld für die Abnahme. Die Kosten für die „Entsorgung“ zahlt der Verbraucher über die EEG-Umlage.

„Die Direktvermarktung hat bereits zu einer Optimierung der Systeme und zu einer besseren Kommunikation zwischen Händlern, Dienstleistern, Netzbetreibern und Anlagenbetreibern geführt. Mit Hilfe dieser Infrastruktur konnten die Prognosen für die schwankende Erzeugung aus Wind- und Solaranlagen verbessert werden, wodurch die damit verbundenen Kosten für den Bedarf von Regelenergie oder Ausgleichsenergie langfristig gesenkt werden“, erläutert Dr. Jan Haizmann.

Die großen Anstrengungen und hohen Investitionen, die die Direktvermarkter in der Annahme eines über mindestens vier Jahre sicheren Rechtsrahmens bereits getätigt haben, werden nun durch die Vorschläge der Bundesregierung zur Absenkung der Managementprämie aufs Spiel gesetzt.

„Die Kostenentlastung der durch die Marktprämie ermöglichten Marktintegration lässt sich heute aufgrund der erst sechsmonatigen Markterfahrung noch nicht exakt beziffern. Sie dürfte aber dauerhaft deutlich höher liegen als die Kosten der Marktprämie. Das Marktprämienmodell trägt aktuell mit gerade einmal 2-3 % nur zu einem sehr kleinen Anteil der Kosten der EEG-Umlage bei; der sich im übrigen bei steigender EEG-Umlage weiter verringern wird. Mit der nun vorgeschlagenen Reduzierung wird eine Entlastung der gesamten EEG-Umlage von ca. 0,04 Cent/kwh erwartet. Der entgangene volkswirtschaftliche Nutzen der Marktprämie wird dabei vernachlässigt. Statt des aktuellen Schnellschusses sollte die genaue Quantifizierung dieser Effekte im Rahmen eines jährlichen Revisionsprozesses erfolgen, in dem der Erfolg an spezifischen Kriterien gespiegelt werden muss“, so Haizmann.

Ergänzende Erläuterungen zum gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Direktvermarktung

Anders als die Nutzung der herkömmlichen Einspeisevergütung über das EEG, kann das Marktprämienmodell seine positiven Wirkungen im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Erzeugung von Strom entfalten:

  • Verlagerung der Stromerzeugung von regelbaren Erzeugungstechnologien in Hochpreiszeiten
  • Anlagenwartung in Tiefpreisphasen
  • Abregelung der Erzeugung von erneuerbaren Energien bei deutlich negativen Preisen
  • Anreize zum Vorhalten von Speichern für Phasen mit wenig Wind und Solarstrahlung
  • Prognoseverbesserung/Fahrplantreue durch den Aufbau von Kommunikation mit den Anlagenbetreibern
  • Förderung von Wettbewerb zur optimalen Steuerung (Anlagenpooling, Demand-Side-Management mit Industrie und Pumpspeicherkraftwerken)
  • Teilnahme der erneuerbaren Stromerzeugung an den Regelenergiemärkten

Diese finanziellen Vorteile aus der Direktvermarktung durch das Marktprämienmodell konnten sich aufgrund der Einführungsphase seit Einführung des Marktprämienmodells noch nicht voll entfalten. Um diesen volkswirtschaftlichen Nutzen zu realisieren, sind noch weitere erhebliche Investitionen in Systeme, Anlagen und Ausbildung von Mitarbeitern nötig. Das Wissen um die stochastischen Zusammenhänge von Wetter und Stromnachfrage muss weiterentwickelt werden, um optimierte Prognosen und Risikoeinschätzungen zu ermöglichen. Für die Versorgungssicherheit ist dieses Wissen von zunehmender Bedeutung, denn damit ist die Fähigkeit verbunden ein dezentrales Energiesystem zu steuern, dessen Stromerzeugung zu großen Teilen auf erneuerbaren Energieträgern beruht. Die Absenkung der Managementprämie nach 2013 über die bereits im Marktprämienmodell beschlossene Degression hinaus, erzeugt jedoch deutlich negative Signalwirkungen im Hinblick auf die bestehenden und geplanten Investitionen der betroffenen Unternehmen.

Über EFET Deutschland:
EFET Deutschland – Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.V. – ist eine Tochter der European Federation of Energy Traders (EFET). EFET Deutschland vertritt die Interessen der auf dem deutschen Markt tätigen Energiehandelsunternehmen gegenüber Politik, Verbänden und Öffentlichkeit. Ziel der Verbandstätigkeit ist die Förderung des deutschen und internationalen Energiehandels. http://www.deutschland.efet.org/

Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Jan Haizmann
de@efet.org

Pressemitteilung der EFET Deutschland – Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.V.

PM: Im Auftrag
Jo Klein
Director Corporate Communications








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