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Landtagsrede zur Asse

Bundesamt für Strahlenschutz hat nichts mehr unter Konrolle / Grafik: HB
Bundesamt für Strahlenschutz hat nichts mehr unter Konrolle / Grafik: HB

(WK-news) – Es gilt das gesprochene Wort.

Anrede, vor dem Hintergrund der umweltpolitischen Dimension, die die Stilllegung der Asse erfordert, aber auch der Ängste, Sorgen und Erwartungen der betroffenen Menschen müssen wir gemeinsam die geplante Rückholung der radioaktiven Abfälle vorantreiben und den eingeschlagenen Weg konsequent fortführen.

Die Niedersächsische Landesregierung lässt sich dabei von dem Grundsatz leiten, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle vor allen anderen denkbaren Stilllegungsvarianten den Vorrang hat.

Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung technisch möglich und für die Bevölkerung wie auch für die Beschäftigten aus radiologischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen vertretbar ist. Der Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten vor Ort haben jetzt und auch für die Zukunft für alle Verantwortlichen oberste Priorität. Hier wird es keine Abstriche geben.

Die Asse ist kein Kernkraftwerk. Das kerntechnische Regelwerk wurde bekanntlich für Kernkraftwerke geschaffen und nicht für marode untertägige Endlager. Deshalb ist jeweils im Einzelnen zu prüfen, ob durch eine sinngemäße Anwendung die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden kann.

Darüber hinaus müssen wir die rechtlichen und administrativen Instrumente auf den Prüfstand stellen. Die Anpassung und Konkretisierung der einschlägigen atomrechtlichen Vorschriften sollen den besonderen Verhältnissen der Asse Rechnung tragen.

Ein „Lex-Asse“ schafft hier eine höhere Rechtssicherheit und vereinfacht administratives Handeln. Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich dafür ein, rechtsicher zu regeln, dass die Rückholung der Fässer von der atomrechtlichen Planfeststellung gemäß § 9b Atomgesetz ausgenommen wird.

Alle Anstrengungen, die auf die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse gerichtet sind, werden am Ende nur Erfolg haben, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Grube noch über Jahre und Jahrzehnte gesichert ist. Dies zu gewährleisten erfordert einen extrem hohen Aufwand.

Darüber hinaus müssen vom Betreiber alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung eines unkontrollierten Laugenzuflusses, im schlimmsten Fall dem Absaufen der Grube, ergriffen werden. Die zuständigen niedersächsischen Behörden werden dazu gegenüber dem Bund ihre aktive Mitwirkung und Beratung anbieten.

Wir haben – insbesondere in der letzten Zeit – viel für die Transparenz gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern getan, um die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu verbessern. Die Asse Begleitgruppe, die Lenkungsgruppe wie auch diverse Facharbeitsgruppen leisten hierzu wichtige Beiträge.

Nur so wird es uns gemeinsam gelingen, eines der vorrangigen Umweltprobleme in Deutschland zu lösen und das Vertrauen der betroffenen Menschen zurückzugewinnen.








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