Werbung Verbesserung der Energieeffizienz als Gegenleistung für Vergünstigungen bei der Energiebesteuerung Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Forschungs-Mitteilungen 12. März 2012 Bei Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 wurden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer eingeräumt. Die Bundesregierung plant, diese Vergünstigungen auch in Zukunft beizubehalten. Dazu müssen sie nach 2012 von der EU erneut beihilferechtlich genehmigt werden, und es muss eine angemessene Gegenleistung der begünstigen Unternehmen aufgezeigt werden. Vor diesem Hintergrund untersucht eine aktuelle Studie des DIW Berlin, der Climate Policy Initiative (CPI) und des Fraunhofer- Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), inwiefern Steuervergünstigungen künftig an Gegenleistungen geknüpft werden können. Dazu wurden Einsparpotentiale quantifiziert und vier verschiedene Varianten diskutiert, wie die Gewährung des sogenannten Spitzenausgleichs an das Erreichen der Energieeffizienzziele gekoppelt werden könnte. Darüber hinaus wird die Rolle von Energiemanagementsystemen hervorgehoben, da sie die Aufdeckung von Energieeinsparpotentialen unterstützen können. Das Bundesministerium der Finanzen stellte im November 2011 einen Referentenentwurf zur zukünftigen Regelung vor, der wesentliche Elemente der Studie aufgreift. Wochenbericht des DIW Berlin 10 / 2012 von Wolfgang Eichhammer, Michael Kohlhaas, Karsten Neuhoff, Clemens Rohde, Anja Rosenberg, Barbara Schlomann Die Studie finden Sie hier. PM: DIW Weitere Beiträge:Neues Centrum für industrielle Biotechnologie in LübeckNeuer Leitfaden für Feste Biobrennstoffe Datensammlung vom FNRÖsterreich im Sommer: Erneuerbare sorgten für Stromüberschuss