Werbung Hamburg: Hamburg: Förderprogramm Bioenergie + Wärmenetze Behörden-Mitteilungen Mitteilungen 1. März 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf der Grundlage der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien die Neuerrichtung vollautomatischer Anlagen zur energetischen Biomassenutzung ab einer Größe von 100 kW. Förderfähig sind Biomasse-Verbrennungsanlagen: Holzpellets-Heizanlagen > 100 kW, Holzhackschnitzelfeuerungen und Verbrennungsanlagen mit anderen biogenen Brennstoffen als Energieträger, andere Bioenergieanlagen: Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke, Umwandlungs- und Verteilanlagen für Bio-Kraftstoffe oder biogen erzeugte Wärme und Biogasanlagen, sofern ein räumlicher Zusammenhang zwischen Biogaserzeugung und -nutzung besteht, Nahwärmenetze: Umwandlungs- und Verteilanlagen für überwiegend aus erneuerbaren Quellen erzeugte Wärme. Die Fördergrundsätze der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg wurden neu veröffentlicht. Quelle und weitere Informationen: BMWi Weitere Beiträge:ARGE Netz schreibt rund 3000 Megawatt erneuerbaren Strom ausStadtwerke Energieverbund setzt auf digitalisierte Prozesse in der EnergiewirtschaftÖffentlichkeitsbeteiligungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Erneuerbaren Energieanlagen