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EU-Parlament: Zugang zu Dokumenten in der EU ausweiten

Das www.windkraft-journal.de berichtet oft von Entscheidungen des Eu-Parlamentes in Bezug auf Erneuerbare Energien, hierbei sind immer umfangreiche Recherchen notwendig, dies will das Parlament nun entscheident erleichtern:

In seiner letzten Plenarsitzung hat das EU-Parlament für mehr Transparenz und einem besseren Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten gestimmt.

Die Abgeordneten stimmten in der ersten Lesung mit 394:197:35 für den Bericht von Michael Cashman (Sozialdemokraten, Großbritannien), der eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Inhalt hat.

Die EuropaparlamentarierInnen fordern, dass der Zugang zu Dokumenten auch bei allen anderen EU-Institutionen und -Organen gelten muss. Berichterstatter Cashmen sagt, das Wissen, wie welche Minister im EU-Rat abgestimmt haben, zerstöre auch den medialen Mythos, dass den nationalen Regierungen EU-Entscheidungen übergestülpt würden. Vielmehr müssten die Mitgliedstaaten den Entscheidungen vorher aktiv zustimmen. Die EU sollte in Fragen der Transparenz Vorbild für die einzelnen Mitgliedstaaten werden.

Die EU-ParlamentarierInnen wollen eine breitere Auslegung des Begriffs „Dokument“ und welche Informationen zukünftig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Alle Daten in gleich welcher Form (Papier, elektronisch, Audio, Video), die irgendeine Angelegenheit betreffen, die in die Zuständigkeit einer EU-Institution fallen, sollen zukünftig ein „Dokument“ sein. Es können allerdings für bestimmte Vorgänge Ausnahmen definiert werden, falls beispielsweise die öffentliche Sicherheit oder intellektuelle Besitzrechte betroffen sind. Lobbydokumente zur Beeinflussung des Entscheidungsprozesses sollen aber nicht unter diese Ausnahmen fallen, betonten die Abgeordneten. Auch Mitgliedstaaten sollten kein Vetorecht haben, von ihnen stammende Dokumente unter Verschluss zu halten – es sei denn, es betrifft oben genannte Ausnahmen. Desweiteren sollen zukünftig neue Klassifikationen gelten, was in der EU als „streng geheim“, „geheim“, „vertraulich“ oder „gesperrt“ bezeichnet werden kann und was nicht.

Autor: jg

PM: EU-Parlament








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